750 Volt Fahrstromverstärkung; Kuppelleistungsschalter Stadtbahn ohne U5 Fahrleitung Referenznummer der Bekanntmachung: VGF-EU 253/22
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6921303
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgf-ffm.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vgf-ffm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
750 Volt Fahrstromverstärkung; Kuppelleistungsschalter Stadtbahn ohne U5 Fahrleitung
Die Fahrstromanlagen der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) entsprechen nicht mehr dem neuesten Stand der Technik. Es besteht daher die Notwendigkeit, die Fahrstromanlagen im gesamten Streckennetz den neuen Gegebenheiten anzupassen und zu modernisieren. Bestandteil dieser Ausschreibung ist der Einbau von Kuppelleistungsschalter um eine zweiseitigen Speisung zu erreichen.
Hierfür ist die Fahrleitungsanlage
auf den Strecken punktuell an den jeweiligen Standorten anzupassen.
- Fahrleitungsarbeiten & Kabelverlegung
- Maststellung mit Tiefbau
- Einbau von Kuppelleistungsschaltern Sockel und Montage Kuppelleistungsschaltern
Inklusive der Herstellung von fünf (5) Kuppelleistungsschaltern.
Hinweis
Es müssen von der Bieterin beide Leistungsverzeichnisse
- VGF-EU 253_22 Los 1 Kuppelleistungsschalter Stadtbahn ohne U5 Fahrleitung LV
- VGF-EU 253_22 Los 2 Kuppelleistungsschalter Stadtbahn ohne U5 Fahrleitung LV
angeboten werden, ansonsten wird der Bieter vom weiteren Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen. Es findet keine losweise Vergabe statt.
Gewährleistungszeit jeweils fünf Jahre ab schriftlicher Abnahme durch den Projektleiter der VGF.
Es müssen von der Bieterin beide Leistungsverzeichnisse
- VGF-EU 253_22 Los 1 Kuppelleistungsschalter Stadtbahn ohne U5 Fahrleitung LV
- VGF-EU 253_22 Los 2 Kuppelleistungsschalter Stadtbahn ohne U5 Fahrleitung LV
angeboten werden, ansonsten wird der Bieter vom weiteren Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen. Es findet keine losweise Vergabe statt.
Los 1 (5.2.3.a)
aus dem LV, Los 1
A-Strecke Kuppelleistungsschalter
- Baustellenorganisation
- Gründung & Mastmontage
- Kuppelfreiluftschrank setzen, Kabeltrasse herstellen und Kabelverlegearbeiten
- Einspeisung, Trennung und Erdung
- Fahrleitungsstützpunkte und Verspannungen
- Inbetriebnahme, Messung & Dokumentation
- C-Strecke Kuppelleistungsschalter
- Baustellenorganisation
- Gründung & Mastmontage
- Kuppelfreiluftschrank setzen, Kabeltrasse herstellen und Kabelverlegearbeiten
- Einspeisung, Trennung und Erdung
- Fahrleitungsstützpunkte und Verspannungen
- Inbetriebnahme, Messung & Dokumentation
- A-Strecke Demontage
- Demontage Fahrleitungsanlage
- C-Strecke Demontage
- Demontage Fahrleitungsanlage
Das vorliegende Leistungsverzeichnis sowie die Planunterlagen dienen als Kalkulationsgrundlage. Die
Bauausführung erfolgt nach der geprüften Ausführungsplanung. Die vom Auftragnehmer abgegebenen
Preise verstehen sich für die Lieferung und Montage der gesamten, betriebsfertigen Anlagen,
einschließlich der Kosten für Fracht, Verpackung und Lagerung und beinhalten sämtliche noch
erforderliche (bauseits nicht aufgeführte) Stemm-, Durchbruchs- und Befestigungsarbeiten
einschließlich Klein- und Befestigungsmaterial. Der Auftragnehmer hat die für den Transport und
Montage geeigneten Fahrzeuge, einschließlich der für das Auf- und Abladen erforderlichen Geräte und
Maschinen zur Verfügung zu stellen. Das Transportrisiko geht ausschließlich zu Lasten des
Auftragnehmers. Für Fahrten auf den Gleisen dürfen nur Fahrzeuge eingesetzt werden, die von der
VGF zugelassen sind. Die Bereitstellung von Kränen, Gerüsten, Leitern, Kompressoren,
Abbruchhämmer, Bohrvorrichtungen, Baumaschinen und Geräten jeglicher Art, einschließlich
sämtlicher Betriebsstoffe, sowie des Bedienpersonals, ist Sache des Auftragnehmers. Dem Bieter wird
empfohlen, sich mit der Örtlichkeit (Ortsbesichtigung nach Terminabsprache) vertraut zu machen.
Für neu zu errichtende Fahrleitungsmaste sind als Gründungsart Bohrrohrfundamente vorgesehen. Für
die Herstellung der Gründungen ist ein mobiles Bohrgerät (mit Gummibereifung) erforderlich. Die
Gründungsarbeiten erfolgen vom anstehenden Gelände aus. Die zu verwendenden Abmessungen der
Bohrrohre sind in den zu den einzelnen Maßnahmen gehörenden Mast- und Fundamentlisten (Anlage)
näher beschrieben. Falls der anzutreffende Boden eine Bohrrohrgründung nicht zulässt, ist nach
Abstimmung mit dem AG eine Mastgründung mittels Blockfundament möglich. An den neuen
Maststandorten sind Kabelschürfungen durchzuführen, um die Kabel- bzw. Trassenfreiheit
festzustellen. Sollten Kabel oder andere Leitungen vorgefunden werden, sind in Abstimmung mit den
betroffenen Leitungsbetreibern und dem AG Anpassungen an den Standorten des Mastes bzw.
Anpassungen an den Leitungen vorzunehmen.
Bei allen Erdbaumaßnahmen muss eine Kampfmittelsondierung stattfinden. Ausführungsart nach den
aktuell gültigen gesetzlichen Bestimmungen und unter vorheriger Abstimmung mit dem AG.
Neue Fahrleitungsmaste werden als HEM- Maste bzw. konisch- runde- Stahlmaste ausgeführt. Alle
Maste werden vom AG beigestellt und sind vom Lagerplatz des AG (am Römerhof 27a) zur Baustelle
zu transportieren. Die für die Maßnahme benötigten 2 Stck Mobilfundamente (nach Typenstatik, Siehe
Leistungsverzeichnis und Anlage) sind vom AN zu liefern.
Die Kuppelleistungsschalter werden als Schalter in einem Außenschrank errichtet. Das Setzen der
Schranksockel und die Montage der Schaltschränke ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die KLS-
Schaltschränke inkl. der dazugehörigen Sockel werden teilweise beigestellt und sind teilweise neu zu
liefern (s. nachfolgende Beschreibung der Standorte). Die Herstellung der Verbindung vom
Schaltschrank zur Fahrleitung (Herstellung der Kabeltrasse, verlegen der Speisekabel 500² zum Mast,
Mastaufführung im Schutzrohr, Masttraverse, Kabelführung am Ausleger/ am Querseil und Anschluss
an die Fahrleitung) sowie die Montage der Streckentrenner bzw. neu einregulieren der Bestandstrenner,
Montage A1/ A2- Ableiter inkl. Erdung ist ebenfalls im Leistungsumfang des AN enthalten. Die
benötigten Kabel für die Maßnahme werden vom AG beigestellt.
Es müssen von der Bieterin beide Leistungsverzeichnisse
- VGF-EU 253_22 Los 1 Kuppelleistungsschalter Stadtbahn ohne U5 Fahrleitung LV
- VGF-EU 253_22 Los 2 Kuppelleistungsschalter Stadtbahn ohne U5 Fahrleitung LV
angeboten werden, ansonsten wird der Bieter vom weiteren Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen. Es findet keine losweise Vergabe statt.
Los 2 (5.2.1.n)
Aus dem LV, Los 2
Kuppelleistungsschalter mit 2 Leistungsschaltern A Strecke
- Schrank
- Ausstattung Kuppelleistungsschalter
- Streckenprüfeinrichtung
- Bedienung und Anzeige
- Dokumentation
- Kuppelleistungsschalter mit 2 Leistungsschaltern C Strecke
- Schrank
- Ausstattung Kuppelleistungsschalter
- Streckenprüfeinrichtung
- Bedienung und Anzeige
- Dokumentation
Das vorliegende Leistungsverzeichnis sowie die Planunterlagen dienen als Kalkulationsgrundlage. Die
Bauausführung erfolgt nach der geprüften Ausführungsplanung. Die vom Auftragnehmer abgegebenen
Preise verstehen sich für die Lieferung und Montage der gesamten, betriebsfertigen Anlagen,
einschließlich der Kosten für Fracht, Verpackung und Lagerung und beinhalten sämtliche noch
erforderliche (bauseits nicht aufgeführte) Stemm-, Durchbruchs- und Befestigungsarbeiten
einschließlich Klein- und Befestigungsmaterial. Der Auftragnehmer hat die für den Transport und
Montage geeigneten Fahrzeuge, einschließlich der für das Auf- und Abladen erforderlichen Geräte und
Maschinen zur Verfügung zu stellen. Das Transportrisiko geht ausschließlich zu Lasten des
Auftragnehmers. Für Fahrten auf den Gleisen dürfen nur Fahrzeuge eingesetzt werden, die von der
VGF zugelassen sind. Die Bereitstellung von Kränen, Gerüsten, Leitern, Kompressoren,
Abbruchhämmer, Bohrvorrichtungen, Baumaschinen und Geräten jeglicher Art, einschließlich
sämtlicher Betriebsstoffe, sowie des Bedienpersonals, ist Sache des Auftragnehmers. Dem Bieter wird
empfohlen, sich mit der Örtlichkeit (Ortsbesichtigung nach Terminabsprache) vertraut zu machen.
Für neu zu errichtende Fahrleitungsmaste sind als Gründungsart Bohrrohrfundamente vorgesehen. Für
die Herstellung der Gründungen ist ein mobiles Bohrgerät (mit Gummibereifung) erforderlich. Die
Gründungsarbeiten erfolgen vom anstehenden Gelände aus. Die zu verwendenden Abmessungen der
Bohrrohre sind in den zu den einzelnen Maßnahmen gehörenden Mast- und Fundamentlisten (Anlage)
näher beschrieben. Falls der anzutreffende Boden eine Bohrrohrgründung nicht zulässt, ist nach
Abstimmung mit dem AG eine Mastgründung mittels Blockfundament möglich. An den neuen
Maststandorten sind Kabelschürfungen durchzuführen, um die Kabel- bzw. Trassenfreiheit
festzustellen. Sollten Kabel oder andere Leitungen vorgefunden werden, sind in Abstimmung mit den
betroffenen Leitungsbetreibern und dem AG Anpassungen an den Standorten des Mastes bzw.
Anpassungen an den Leitungen vorzunehmen.
Bei allen Erdbaumaßnahmen muss eine Kampfmittelsondierung stattfinden. Ausführungsart nach den
aktuell gültigen gesetzlichen Bestimmungen und unter vorheriger Abstimmung mit dem AG.
Neue Fahrleitungsmaste werden als HEM- Maste bzw. konisch- runde- Stahlmaste ausgeführt. Alle
Maste werden vom AG beigestellt und sind vom Lagerplatz des AG (am Römerhof 27a) zur Baustelle
zu transportieren. Die für die Maßnahme benötigten 2 Stck Mobilfundamente (nach Typenstatik, Siehe
Leistungsverzeichnis und Anlage) sind vom AN zu liefern.
Die Kuppelleistungsschalter werden als Schalter in einem Außenschrank errichtet. Das Setzen der
Schranksockel und die Montage der Schaltschränke ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die KLS-
Schaltschränke inkl. der dazugehörigen Sockel werden teilweise beigestellt und sind teilweise neu zu
liefern (s. nachfolgende Beschreibung der Standorte). Die Herstellung der Verbindung vom
Schaltschrank zur Fahrleitung (Herstellung der Kabeltrasse, verlegen der Speisekabel 500² zum Mast,
Mastaufführung im Schutzrohr, Masttraverse, Kabelführung am Ausleger/ am Querseil und Anschluss
an die Fahrleitung) sowie die Montage der Streckentrenner bzw. neu einregulieren der Bestandstrenner,
Montage A1/ A2- Ableiter inkl. Erdung ist ebenfalls im Leistungsumfang des AN enthalten. Die
benötigten Kabel für die Maßnahme werden vom AG beigestellt.
Es müssen von der Bieterin beide Leistungsverzeichnisse
- VGF-EU 253_22 Los 1 Kuppelleistungsschalter Stadtbahn ohne U5 Fahrleitung LV
- VGF-EU 253_22 Los 2 Kuppelleistungsschalter Stadtbahn ohne U5 Fahrleitung LV
angeboten werden, ansonsten wird der Bieter vom weiteren Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen. Es findet keine losweise Vergabe statt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
— Eintragung im Handelsregister, soweit das Unternehmen eintragungspflichtig ist;
— Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 123 GWB;
— Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 124 GWB;
— Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21;
— Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der
Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBI. S. 338 .
Die Art der Nachweiserbringung ist in den Vergabeunterlagen angegeben. Regelmäßig werden Formblätter
vorgegeben.
Referenzen
Angabe von drei (3) vergleichbaren Referenzprojekten (Muss-Kriterium) - Referenzprojekte sind:
Einbau oder Herstellung eines Kuppelleistungsschalters in einem Freiluftschrank.
Werden Muss-Kriterien nicht erfüllt, wird die Bieterin vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als fünf Jahre zurückliegen.
Verfügbarkeit von für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräften.
Bürgschaften
1) Soweit die Auftragssumme bei einem Auftrag im Offenen Verfahren oder in einer Öffentlichen Ausschreibung mindestens [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge) zu leisten.
2) Nach erfolgter Abnahme ist Sicherheit für Mängelansprüche zu leisten. Die Sicherheit für
Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der Abschlagszahlungen inkl. Umsatzsteuer zum
Zeitpunkt der Abnahme.
Nach VOB/B, Besonderen Vertragsbestimmungen
Bietergemeinschaften (BIGE) haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene
rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass sie im Falle der Auftragserteilung eine
Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter bilden und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften
("Bietergemeinschaftserklärung").
Nimmt ein Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im
Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam
für die Auftragsausführung mit als Gesamtschuldner haften und eine entsprechende rechtsverbindliche
Haftungserklärung abgeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sicherheit für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Soweit die Auftragssumme bei einem Auftrag im Offenen Verfahren oder in einer Öffentlichen Ausschreibung mindestens [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge) zu leisten.
Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B)
Nach erfolgter Abnahme ist Sicherheit für Mängelansprüche zu leisten. Die Sicherheit für
Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der Abschlagszahlungen inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Abnahme.
Bürgschaften (Formblätter sind vorgegeben)
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist das dafür jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers
zu verwenden und zwar für
- die Vertragserfüllung das Formblatt „HVA B-StB Vertragserfüllungsbürgschaft“
- die Mängelansprüche das Formblatt „HVA B-StB Mängelanspruchsbürgschaft“
Es müssen von der Bieterin beide Leistungsverzeichnisse
- VGF-EU 253_22 Los 1 Kuppelleistungsschalter Stadtbahn ohne U5 Fahrleitung LV
- VGF-EU 253_22 Los 2 Kuppelleistungsschalter Stadtbahn ohne U5 Fahrleitung LV
angeboten werden, ansonsten wird der Bieter vom weiteren Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen. Es findet keine losweise Vergabe statt.
Gewährleistungszeit jeweils fünf Jahre ab schriftlicher Abnahme durch den Projektleiter der VGF.
Anlagen, die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
- HVA B-StB Angebotsschreiben
- VGF_Vertraulichkeitserklaerung
- HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung
- HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen
- HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
- HVA B-StB Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- HVA B-StB Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe
- GAEB 83-Datei zu VGF-EU 253_22 Los 1 Kuppelleistungsschalter Stadtbahn ohne U5 Fahrleitung LV und GAEB 83-Datei zu VGF-EU 253_22 Los 2 Kuppelleistungsschalter Stadtbahn ohne U5 Fahrleitung LV -> (alle Lose müssen angeboten werden) Es findet keine losweise Vergabe statt.
- VGF_Verpflerkl_Tariftreue_2021 (und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)
- Eigenerklaerung Versicherungspflicht
- Eigenerklärung Sanktion gegen Russland
- 105 Verpflichtungserklärung Vordruck
- 221_Preisermittlung_Zuschlagskalkulation oder 222_Preisermittlung_Kalkulation_Endsumme (jeweils für Los 1 und für Los 2)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit der Betrieb beitragspflichtig ist
Fristen gemäß VOB
Die Urkalkulation ist der Vergabestelle in einem doppelt verschlossenen Umschlag innerhalb von sechs Tagen nach Aufforderung zuzuleiten.
1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter https://www.deutsche-evergabe.de zum
kostenfreien Download zur Verfügung gestellt. Interessierte Unternehmen können sich über diese Seite neu
registrieren. Registrierte Unternehmen werden vom Auftraggeber über die Nachrichtenplattform des o.g. Online-
Portals über Änderungen im Vergabeverfahren oder der Vergabeunterlagen informiert, die auf der unter Ziffer 1.3
angegebenen Internetseite erfolgen.
2) Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten
Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei
Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie die Auftraggeberin in Textform unverzüglich darüber zu
unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter
die Auftraggeberin unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote in Textform darauf hinzuweisen. Ferner haben
die Bieter die Auftraggeberin auf eventuelle Widersprüche in den Verdingungsunterlagen unverzüglich in
Textform aufmerksam zu machen. Gleiches gilt, falls die Bieter der Auffassung sind, dass die Unterlagen gegen
geltendes Recht verstoßen.
3) Soweit die Angebote unvollständig sind, behält sich die Aufraggeberin das Recht vor, die betroffenen Bieter
nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle
Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Das Recht zur Nachforderung besteht jedoch
nicht bei fehlenden wesentlichen Preisangaben. Den Bietern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass die
Auftraggeberin eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von
Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Das Recht zur Nachforderung
von Unterlagen begründet keine Verantwortung der Auftraggeberin für die Vollständigkeit der Angebote.
Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Die
Bieter bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes allein verantwortlich.
Macht die Auftraggeberin von ihrem allgemeinen Nachforderungsrecht keinen Gebrauch, werden der Wertung
der Angebote nur die Dokumente zu Grunde gelegt, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorlagen.
4) Beim Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter ein Verzeichnis über die deren Leistungen (Art und
Umfang) mit dem Angebot einzureichen.
5) Die von der VGF zur Verfügung gestellten Formulare (HVA-B-StB, sowie Anlagen) sind zwingend, sofern in
dieser Veröffentlichung nicht anders erwähnt, zu verwenden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auszug aus dem GWB
§ 160 (2) GWB
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
§ 160 (3) GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.