Open Space Bonn - Gebäude D (LEP 3), KG 410, KG 420, KG 430 Sanitärarbeiten, Heizungs- und Kältetechnik, Raumlufttechnik, VE 12 Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabenummer 3000-0005
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kfw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Open Space Bonn - Gebäude D (LEP 3), KG 410, KG 420, KG 430 Sanitärarbeiten, Heizungs- und Kältetechnik, Raumlufttechnik, VE 12
Open Space Bonn - Gebäude D (LEP 3), KG 410, KG 420, KG 430 Sanitärarbeiten, Heizungs- und Kältetechnik, Raumlufttechnik, VE 12
Bonn, DE
Open Space Bonn - Gebäude D (LEP 3), KG 410, KG 420, KG 430 Sanitärarbeiten, Heizungs- und Kältetechnik, Raumlufttechnik, VE 12
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Open Space Bonn - Gebäude D (LEP 3), KG 410, KG 420, KG 430 Sanitärarbeiten, Heizungs- und Kältetechnik, Raumlufttechnik, VE 12
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.wolfferts.apleona.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.bund.de
Der Bieter hat das Recht, eine Vergaberüge zu erheben und gegenüber der Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag zu stellen. Der Vertrag darf erst 15 Werktage nach Absendung der Information geschlossen werden (Wartefrist). Es sind jedoch Rügefristen einzuhalten, die wie folgt beachtet werden müssen. § 160 GWB (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.