Wartung von Sicherheitswerkbänken Referenznummer der Bekanntmachung: 2021028
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60590
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kgu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung von Sicherheitswerkbänken
Jährliche Wartung von Sicherheitswerkbänken S1 und S2
nach VDI 2083, VDI 1946, DIN 12950 Teil 10, DIN 12980 bzw. DIN EN 12 469 - je nach Werkbank, auf dem Gelände des Universitätsklinikums Frankfurt am Main, ca. 275 Werkbänke.
Wartung / Überprüfung einer Werkbank nach VDI 2083, VDI 1946, DIN 12950 Teil 10, DIN 12980 bzw. DIN EN 12469 - je nach Werkbank
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wartung von Sicherheitswerkbänken
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rohrbach an der Gölsen
NUTS-Code: AT Österreich
Postleitzahl: 3163
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit dem Angebot nur die zwingend geforderten Unterlagen (siehe Abschnitt C und Ziffer 3 ff. im Formblatt "631 EU Aufforderung zur Abgabe eines Angebots") einzureichen sind. Wir bitten Sie, keine zusätzlichen, nicht geforderten Unterlagen miteinzureichen (insb. keine weiteren Vertragsbedingungen, Zeichnungen, Datenblätter, usw.). Aufgrund der im Vergabeverfahren geltenden Formstrenge kann der Ausschluss vom Vergabeverfahren drohen.
b) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen.
c) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
d) Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.