Beratung Bewertung & Bilanzierung Sondervermögen Referenznummer der Bekanntmachung: 0217-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60439
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-finanzagentur.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratung Bewertung & Bilanzierung Sondervermögen
Als Verwalter des FMS und des WSF erstellt die Finanzagentur Jahresabschlüsse inklusive der Lageberichte nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden HGB-Vorschriften für die beiden Sondervermögen. Die auftragsgegenständlichen Leistungen umfassen die beratende Unterstützung der Finanzagentur bei komplexen Bewertungs- und Bilanzierungsfragen nach HGB für die Sondervermögen FMS und WSF, sowohl im Rahmen der Erstellung der Jahresabschlüsse, als auch unterjährig.
Die für den WSF aufgeführten Beratungsbedarfe und der beschriebene Leistungsumfang stehen unter dem Vorbehalt einer möglichen Änderung der Vorgaben zur Bewertung der Finanzanlagen in § 1 Abs. 3 der Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Durchführungsverordnung - WSF-DV. Dies kann zu einer entsprechenden Reduzierung des Leistungsumfanges für den WSF führen.
Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH Olof-Palme-Straße 35 60439 Frankfurt am Main Die Beratungsleistungen können in der Regel fernmündlich und fernschriftlich erbracht werden.
Insbesondere in folgenden Bereichen kann Beratungsbedarf entstehen:
- Beratung in komplexen Bewertungsfragen, insbesondere bei den Finanzanlagen der Fonds (Unternehmensbewertungen bzw. Bewertung von Maßnahmenempfängern gewährten Stabilisierungsinstrumenten);
- Bewertung der Haftungsrisiken der Fonds bzgl. der Abwicklungsanstalten des FMS;
- Beurteilung der sonstigen finanziellen Verpflichtungen des WSF;
- ggf. Ausarbeitung von Bewertungsalternativen und Szenarien;
- Beratende Unterstützung bei der Bilanzierung komplexer Sachverhalte im Rahmen der Erstellung der Jahresabschlüsse des FMS und WSF (auch unterjährig) sowie des Halbjahresabschlusses den FMS betreffend;
- Erstellung einer detaillierten Bewertungsdokumentation getrennt nach FMS und WSF;
- Stichtagsbewertung von gewährten Darlehen und Krediten;
- Beratung bei Fragen im Rahmen der Abschlussprüfung.
3 einseitige Vertragsverlängerungsoptionen seitens des Auftraggebers um jeweils ein Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beratung Bewertung & Bilanzierung Sondervermögen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.wkgt.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der angegebene Auftragswert entspricht nicht dem tatsächlichen Auftragswert. Der Auftraggeber verzichtet auf diese Angabe, da es sich um ein zu schützendes Betriebsgeheimnis des Bieters handelt. Das Auftragsvolumen inkl. aller 3 Verlängerungsoptionen liegt oberhalb des einschlägigen Schwellenwertes von [Betrag gelöscht] EUR netto. Die für den WSF aufgeführten Beratungsbedarfe und der beschriebene Leistungsumfang stehen allerdings unter dem Vorbehalt einer möglichen Änderung der Vorgaben zur Bewertung der Finanzanlagen in § 1 Abs. 3 der Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Durchführungsverordnung - WSF-DV. Dies kann zu einer entsprechenden Reduzierung des in den Vergabeunterlagen beschrieben Leistungsumfanges für den WSF führen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5V6C3X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.