22-22-545-002-Tunnelbewetterung FFM City-Tunnel Mär-Apr+Jul-Sep 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA61976
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
22-22-545-002-Tunnelbewetterung FFM City-Tunnel Mär-Apr+Jul-Sep 2023
22-22-545-002-Bewetterung S-Bahn-Citytunnel Frankfurt am Main (Strecken 3680-3682), Citytunnel Offenbach am Main (Strecken 3680)
und Kreuzungsbauwerk (Krbw) 3600/3606 auf Strecke 3688 (km 55,681) in der Zeit vom 05.03. bis 28.04. + 22.07. bis 04.09.2023
Der Auftragnehmer übernimmt eigenverantwortlich und selbständig die Ausführung der in den Leistungsverzeichnissen zu dieser Vergabe näher beschriebenen Dienstleistungen auf dem Gebiet temporären stationäre Bewetterungsanlagen mit Absaugung und Reinigung der Abluft für die Erneuerung der Weichen W.084 – 087 in der Station Konstablerwache und die Weichen 090 / 091 am Abzweig Schlachthof mit Benetzung des Altschotter während dem Aushub und Verladung zum Nachbargleis bzw. Vorkopfverladung auf der Strecke 3681/3682 während der Totalsperrung S-Bahn City Tunnel Frankfurt einschließlich aller Zusammenhangsarbeiten.
Temporäre stationäre Bewetterungsanlagen zur Erneuerung der Weichen 096 – 099 in der Station Mühlberg mit Benetzung des Altschotter während dem Aushub und Verladung zum Nachbargleis auf der Strecke 3680 während der Totalsperrung S-Bahn City Tunnel Frankfurt / Offenbacher City Tunnel einschließlich aller Zusammenhangsarbeiten.
Temporäre stationäre Bewetterungsanlagen in den Stationen Mühlberg und Kaiserlei zur Erneuerung der Schienen (SE2) von Station Mühlberg – Station Kaiserlei (von km 54,733 - km 57,702) und Station Kaiserlei – Station Mühlberg (von km 56,931– km 54,797) auf der Strecke 3680 während der Totalsperrung S-Bahn City Tunnel Frankfurt / Offenbacher City Tunnel einschließlich aller Zusammenhangsarbeiten.
Temporäre stationäre Bewetterungsanlagen zur Schadstoffverdünnung in den Stationen Kaiserlei, Ledermuseum und Markplatz einschließlich der dazugehörigen Messtechnik zur Arbeitsplatzüberwachung und digitalen Aufzeichnung und Dokumentation der Messdaten.
Temporäre stationäre Bewetterungsanlagen zur Erneuerung der Gleise zwischen Frankfurt (M) Süd – Frankfurt (M) Louisa und Frankfurt (M) Louisa - Frankfurt (M) Süd (Kreuzungsbauwerk von km 55,600 bis km 56,000) mit Benetzung des Altschotter während dem Aushub und Vorkopfverladung zwischen Frankfurt (M) Süd – Frankfurt (M) Louisa und Frankfurt (M) Louisa - Frankfurt (M) Süd von km 55,550 bis km 56,200 auf der Strecke 3688 während der Totalsperrung in der S-Bahn zwischen den Stationen im S-Bahn Frankfurt (M) Süd – Frankfurt (M) Louisa und Frankfurt (M) Louisa – Frankfurt (M) Süd einschließlich aller Zusammenhangsarbeiten.
Mobile Bewetterungsanlage auf einer Wagengruppe zur Schadstoffverdünnung zum Qualitätsstopfgang in den Stationen Konstablerwache, Mühlberg und Abzweig Schlachthof Strecke 3681, 3682, 3680 einschließlich aller Zusammenhangsarbeiten.
Mobile Bewetterungsanlage auf einer Wagengruppe zur Schadstoffverdünnung zum Qualitätsstopfgang im Gleisabschnitt zwischen Frankfurt (M) Süd und Frankfurt (M) Louisa sowie Frankfurt (M) Louisa und Frankfurt (M) Süd Strecke 3688 einschließlich aller Zusammenhangsarbeiten.
Wegen der terminlichen Dringlichkeit wurde eine regelmäßige nichtverbindliche EU-Bekanntmachung am 05.09.202 versendet.
Deswegen werden auch verkürzte Fristen verwendet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
22-22-545-002-Tunnelbewetterung FFM City-Tunnel Mär-Apr+Jul-Sep 2023
Ort: Marl
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 45768
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.