22-22-545-002-Tunnelbewetterung FFM City-Tunnel Mär-Apr+Jul-Sep 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA61976
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
22-22-545-002-Tunnelbewetterung FFM City-Tunnel Mär-Apr+Jul-Sep 2023
22-22-545-002-Bewetterung S-Bahn-Citytunnel Frankfurt am Main (Strecken 3680-3682), Citytunnel Offenbach am Main (Strecken 3680)
und Kreuzungsbauwerk (Krbw) 3600/3606 auf Strecke 3688 (km 55,681) in der Zeit vom 05.03. bis 28.04. + 22.07. bis 04.09.2023
Der Auftragnehmer übernimmt eigenverantwortlich und selbständig die Ausführung der in den Leistungsverzeichnissen zu dieser Vergabe näher beschriebenen Dienstleistungen auf dem Gebiet temporären stationäre Bewetterungsanlagen mit Absaugung und Reinigung der Abluft für die Erneuerung der Weichen W.084 – 087 in der Station Konstablerwache und die Weichen 090 / 091 am Abzweig Schlachthof mit Benetzung des Altschotter während dem Aushub und Verladung zum Nachbargleis bzw. Vorkopfverladung auf der Strecke 3681/3682 während der Totalsperrung S-Bahn City Tunnel Frankfurt einschließlich aller Zusammenhangsarbeiten.
Temporäre stationäre Bewetterungsanlagen zur Erneuerung der Weichen 096 – 099 in der Station Mühlberg mit Benetzung des Altschotter während dem Aushub und Verladung zum Nachbargleis auf der Strecke 3680 während der Totalsperrung S-Bahn City Tunnel Frankfurt / Offenbacher City Tunnel einschließlich aller Zusammenhangsarbeiten.
Temporäre stationäre Bewetterungsanlagen in den Stationen Mühlberg und Kaiserlei zur Erneuerung der Schienen (SE2) von Station Mühlberg – Station Kaiserlei (von km 54,733 - km 57,702) und Station Kaiserlei – Station Mühlberg (von km 56,931– km 54,797) auf der Strecke 3680 während der Totalsperrung S-Bahn City Tunnel Frankfurt / Offenbacher City Tunnel einschließlich aller Zusammenhangsarbeiten.
Temporäre stationäre Bewetterungsanlagen zur Schadstoffverdünnung in den Stationen Kaiserlei, Ledermuseum und Markplatz einschließlich der dazugehörigen Messtechnik zur Arbeitsplatzüberwachung und digitalen Aufzeichnung und Dokumentation der Messdaten.
Temporäre stationäre Bewetterungsanlagen zur Erneuerung der Gleise zwischen Frankfurt (M) Süd – Frankfurt (M) Louisa und Frankfurt (M) Louisa - Frankfurt (M) Süd (Kreuzungsbauwerk von km 55,600 bis km 56,000) mit Benetzung des Altschotter während dem Aushub und Vorkopfverladung zwischen Frankfurt (M) Süd – Frankfurt (M) Louisa und Frankfurt (M) Louisa - Frankfurt (M) Süd von km 55,550 bis km 56,200 auf der Strecke 3688 während der Totalsperrung in der S-Bahn zwischen den Stationen im S-Bahn Frankfurt (M) Süd – Frankfurt (M) Louisa und Frankfurt (M) Louisa – Frankfurt (M) Süd einschließlich aller Zusammenhangsarbeiten.
Mobile Bewetterungsanlage auf einer Wagengruppe zur Schadstoffverdünnung zum Qualitätsstopfgang in den Stationen Konstablerwache, Mühlberg und Abzweig Schlachthof Strecke 3681, 3682, 3680 einschließlich aller Zusammenhangsarbeiten.
Mobile Bewetterungsanlage auf einer Wagengruppe zur Schadstoffverdünnung zum Qualitätsstopfgang im Gleisabschnitt zwischen Frankfurt (M) Süd und Frankfurt (M) Louisa sowie Frankfurt (M) Louisa und Frankfurt (M) Süd Strecke 3688 einschließlich aller Zusammenhangsarbeiten.
Wegen der terminlichen Dringlichkeit wurde eine regelmäßige nichtverbindliche EU-Bekanntmachung am 05.09.202 versendet.
Deswegen werden auch verkürzte Fristen verwendet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die geforderten Nachweise/Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
Anlage 1: Auszug aus dem Handelsregisterauszug, der Handwerksrolle, dem Berufsregister bzw. vergleichbares (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %).
Anlage 2: Erklärung, dass für den Zeitraum der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre keine rechtskräftig festgestellten schweren Verfehlungen vorliegen (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %).
Anlage 3: Erklärung, dass sich der Bewerber in den letzten 5 Jahren nicht an wettbewerbsbeschränkenden Abreden beteiligt hat (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %).
Anlage 4: Schriftliche Erklärung, dass sämtliche Teilhaber einer Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften (Wenn nichtzutreffend, dann bitte so erklären).
Anlage 5: Der Bewerber hat über seine Mitgliedschaft eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Bewerber ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen. (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %).
Anlage 6: Erklärung hinsichtlich des Gesamtumsatzes des Unternehmens der letzten 5 Jahre – Angaben in EUR/ Jahr; Sollte in einem Geschäftsjahr kein Umsatz erreicht worden sein, so ist für dieses Geschäftsjahr 0 EUR anzugeben (gilt auch für Subunternehmer/ Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %).
Anlage 7: Erklärung durch die Bewerber, dass sie zu der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, bereits Aufträge in dieser Größenordnung erbracht haben.
Anlage 8: Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquiditätsverfahren anhängig ist. Eine negative Erklärung führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %).
Anlage 9:
Schriftliche Erklärung über Referenzen (mindestens zwei Referenzanlagen) zu der besonderen Leistungsart (Bewetterung von Tunneln) (bis zu 3 Objekten), Referenzen der letzten 5 Jahre sind mit Angabe des Auftraggebers (Ansprechpartner mit Telefonnummer), Leistungskurzbeschreibung und Jahr der Leistungserbringung anzugeben. Sollten für ein Geschäftsjahr keine Referenzen vorliegen, so ist für dieses Geschäftsjahr - keine Referenz vorhanden - anzugeben. Keine Referenzen in den letzten 5 Jahren bei der Deutschen Bahn AG, anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder der Schienenfahrzeugindustrie führen zum Ausschluss des weiteren Verfahren (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20%)
Anlage 10: Auskunft über die derzeitige personelle Ausstattung (Anzahl fest angestellter Mitarbeiter)
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
gemäß Anfrageunterlagen
gemäß Anfrageunterlagen
gemäß Anfrageunterlagen
gemäß Anfrageunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.