Versicherungsdienstleistungen: Betriebs-/Berufs- und Umwelt-Haftpflicht-Versicherung sowie Umweltschadensversicherung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65929
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.varisano.de
Abschnitt II: Gegenstand
Versicherungsdienstleistungen: Betriebs-/Berufs- und Umwelt-Haftpflicht-Versicherung sowie Umweltschadensversicherung
Betriebs-/Berufs- und Umwelt-Haftpflicht-Versicherung sowie Umweltschadensversicherung für die Klinikum Frankfurt Höchst GmbH nebst Tochtergesellschaften sowie Betriebs-/Berufs- und Umwelt-Haftpflicht-Versicherung sowie Umweltschadensversicherung für die Main-Taunus-Kliniken GmbH nebst
Tochtergesellschaften (2 eigenständige Verträge).
Versicherungssummen:
Betriebs-/Berufs-Haftpflicht-Versicherung: 15 Mio. € pauschal Personen- und Sachschäden, 1 Mio. €
Vermögensschäden, Eigentragung: 2 Mio. € p.a. in Form einer sog. "Self Insured Retention".
Versicherungsprinzip: Schadenereignisdeckung (Occurrence-Prinzip)
Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH, Gotenstraße 6, 65929 Frankfurt
Absicherung der betrieblichen Haftpflichtrisiken mit allen Hilfs-, Nebenbetrieben einschließlich der persönlichen Haftpflicht aller Betriebsangehörigen. Betriebs-/Berufs-Haftpflicht-Versicherung (inkl. Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung) auf Occurrence-Basis (zwingend);
- Versicherungssummen zur Betriebs-/Berufs-Haftpflicht-Versicherung: 15 Mio. € pauschal Personen- und Sachschäden, 1 Mio. € Vermögensschäden; 3-fach jahresmaximiert.
- Versicherungssumme zur Umwelt-Haftpflicht-Versicherung: 5 Mio. € pauschal Personen-, Sach- und Vermögensschäden; 2-fach jahresmaximiert.
- Versicherungssumme zur Umweltschadensversicherung: 5 Mio. €; 2-fach jahresmaximiert.
Self Insured Retention (SIR):
- Je Vertrag 2 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsjahr (Stop loss).
- Für die Medizinischen Versorgungszentren gilt kein SIR vereinbart.
Schadenbearbeitung und -regulierung innerhalb des SIR erfolgt durch den Auftraggeber, darüber durch die
Versicherungsgesellschaft.
Die anzubietenden Jahresprämien verstehen sich bis zum 01.01.2025 als Festprämien. Während dieses
Zeitraums erfolgt weder eine Beitragsregulierung gemäß Ziffer 13 AHB noch eine Beitragsangleichung gemäß
Ziffer 15 AHB.
Verlängerungsoption gem. II.2.7
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Versicherungsdienstleistungen: Betriebs-/Berufs- und Umwelt-Haftpflicht-Versicherung sowie Umweltschadensversicherung
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der angegebene Wert des Auftrags entspricht nicht dem tatsächlichen Wert. Dieser kann zur Wahrung von Berufs- und Geschäftsgeheimnissen des erfolgreichen Bieters nicht benannt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Nicht vorgesehen
Land: Deutschland
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird hingewiesen, insbesondere auf die Vorschrift des § 160 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."