Versicherungsdienstleistungen: Betriebs-/Berufs- und Umwelt-Haftpflicht-Versicherung sowie Umweltschadensversicherung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65929
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.varisano.de
Abschnitt II: Gegenstand
Versicherungsdienstleistungen: Betriebs-/Berufs- und Umwelt-Haftpflicht-Versicherung sowie Umweltschadensversicherung
Betriebs-/Berufs- und Umwelt-Haftpflicht-Versicherung sowie Umweltschadensversicherung für die Klinikum Frankfurt Höchst GmbH nebst Tochtergesellschaften sowie Betriebs-/Berufs- und Umwelt-Haftpflicht-Versicherung sowie Umweltschadensversicherung für die Main-Taunus-Kliniken GmbH nebst
Tochtergesellschaften (2 eigenständige Verträge).
Versicherungssummen:
Betriebs-/Berufs-Haftpflicht-Versicherung: 15 Mio. € pauschal Personen- und Sachschäden, 1 Mio. €
Vermögensschäden, Eigentragung: 2 Mio. € p.a. in Form einer sog. "Self Insured Retention".
Versicherungsprinzip: Schadenereignisdeckung (Occurrence-Prinzip)
Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH, Gotenstraße 6, 65929 Frankfurt
Absicherung der betrieblichen Haftpflichtrisiken mit allen Hilfs-, Nebenbetrieben einschließlich der persönlichen Haftpflicht aller Betriebsangehörigen. Betriebs-/Berufs-Haftpflicht-Versicherung (inkl. Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung) auf Occurrence-Basis (zwingend);
- Versicherungssummen zur Betriebs-/Berufs-Haftpflicht-Versicherung: 15 Mio. € pauschal Personen- und Sachschäden, 1 Mio. € Vermögensschäden; 3-fach jahresmaximiert.
- Versicherungssumme zur Umwelt-Haftpflicht-Versicherung: 5 Mio. € pauschal Personen-, Sach- und Vermögensschäden; 2-fach jahresmaximiert.
- Versicherungssumme zur Umweltschadensversicherung: 5 Mio. €; 2-fach jahresmaximiert.
Self Insured Retention (SIR):
- Je Vertrag 2 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsjahr (Stop loss).
- Für die Medizinischen Versorgungszentren gilt kein SIR vereinbart.
Schadenbearbeitung und -regulierung innerhalb des SIR erfolgt durch den Auftraggeber, darüber durch die
Versicherungsgesellschaft.
Die anzubietenden Jahresprämien verstehen sich bis zum 01.01.2025 als Festprämien. Während dieses
Zeitraums erfolgt weder eine Beitragsregulierung gemäß Ziffer 13 AHB noch eine Beitragsangleichung gemäß
Ziffer 15 AHB.
Verlängerung um je 1 weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht innerhalb der 3-monatigen Kündigungsfrist gekündigt wird.
Verlängerungsoption gem. II.2.7
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle vom Auftraggeber für den Teilnahmewettbewerb unter dem unter Ziff. I.3) genannten Link bereit gestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne fehlende Eignungsnachweise nachzufordern, ist hierzu aber nicht verpflichtet.
Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung), § 44 ff. VgV, sind die folgenden Nachweise zu erbringen:
1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB.
Der Auftraggeber stellt hierfür ein Formblatt zur Verfügung.
2) Der Bewerber muss unmittelbar und selbst als Risikoträger zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherungssparte in einem Staat der EU zugelassen sein und die Voraussetzungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) für den Geschäftsbetrieb in Deutschland erfüllen können. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen.
Hinweis zur Eignungsleihe: Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so ist durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Nimmt der Bewerber für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben). Im Falle der Eignungsleihe ist das Formblatt „ Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB“ auch vom Eignungsleihgeber auszufüllen und von dem Bewerber zusammen mit der Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Letzter verfügbarer Lagebericht und Jahresabschluss
Nur zugelassene Versicherungsunternehmen gem. VAG oder vergleichbar
Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist unter der Verantwortung des Auftraggebers durch einen Versicherungsmakler (VMD Versicherungsdienst GmbH, Ecclesiastr. 1-4, 32758 Detmold) vorbereitet worden. Seine Tätigkeit umfasste die Analyse und Bewertung der vorhandenen Risiken und die Erstellung und Anpassung des Versicherungskonzeptes, wie es hier zur Ausschreibung gelangt. Die Verwaltung des zu vergebenen Auftrags durch den Versicherungsmakler ist ausdrücklicher Wille des Auftraggebers.
Zwingende Voraussetzung für die Abgabe eines Angebotes ist daher, den bestehenden Maklerauftrag vorbehaltlos zu akzeptieren.
Weitere Hinweise:
1) Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber für den Teilnahmewettbewerb unter dem unter Ziff. I.3) genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
2) Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind unverzüglich und spätestens 10 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen.
3) Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreibung, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link bereitgestellt. Bis zum Ablauf der Teilnahmefrist ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten.
4) Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen und bis spätestens zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen. Der Teilnahmeantrag muss in elektronischer Form eingereicht werden. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ist ausschließlich über das Portal der Deutschen eVergabe unter dem in Ziff. I.3)
angegebenen Link möglich.
5) Eine Einreichung des Teilnahmeantrags per E-Mail, Telefax oder in schriftlicher Form ist nicht zulässig.
6) Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Nicht vorgesehen
Land: Deutschland
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird hingewiesen, insbesondere auf die Vorschrift des § 160 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."