Schnellläuferprogramm – 5902 Ansbach – Triesdorf Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47883
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/lieferantenmanagement/lieferantenqualifizierung/
Abschnitt II: Gegenstand
Schnellläuferprogramm – 5902 Ansbach – Triesdorf
Schnellläuferprogramm Vorbereitung DSD-Rollout – Pilotierung Verfahrensmodell; Projekt Ansbach – Triesdorf (1.BA).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftragswert zur Bekanntmachung vergebener Aufträge (Formular 06 nach Richtlinie 2014/25/EU) wurde mit 1 EUR als fiktiver Wert aus Geheimhaltungsgründen angegeben, um den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen nicht zu beeinträchtigen (zulässig gemäß SektVO §38, Absatz 6, 4.). Mit dieser Bekanntmachung einer Änderung (Formular 20 nach Richtlinie 2014/25/EU) wird nun der Auftragswert um einen vom Auftraggeber festgelegten Auf- oder Abschlag angegeben, um die Nachvollziehbarkeit als auch weiterhin den Geheimwettbewerb zu gewährleisten. Für die Änderung wird ebenfalls der Auf- bzw. Abschlag berücksichtigt. Dies gilt für VII) 1.6 und VII) 2.3.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Schnellläuferprogramm Vorbereitung DSD-Rollout – Pilotierung Verfahrensmodell; Projekt Ansbach – Triesdorf (1.BA) – GU-Modell
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Um zusätzlichen betrieblichen Nutzen zu generieren soll der Auftragnehmer die Planung und Errichtung zusätzlicher Signale, wie Ausfahrsignale, als zusätzliche Leistung berücksichtigen.
Der AN ist mit der Planung und Errichtung einer betriebsfähigen, zugelassenen, dauerhaft funktionsfähigen, upgradefähigen und mängelfreien LST-Anlage verpflichtet.´Die Umsetzung der Planung und Errichtung der zusätzlichen Signale hat unmittelbare Auswirkungen auf die vertraglich geschuldete Leistung von ALSTOM, wie z.B. die Fahrstraßenplanung, die Anbindung der Signale sowie die Ansteuerung der Signale aus dem von ALSTOM zu errichtenden Stellwerk. Die Ausarbeitung der technischen Lösungen für die neuen DSTW ist wegen der örtlichen, betrieblichen, technischen und funktionellen Zusammenhänge nur durch eine gesamtheitliche Betrachtung/ Beurteilung des Generalunternehmers möglich. Bei Beauftragung zusätzlicher Auftragnehmer über den Generalunternehmer hinaus bestehen Risiken für die spätere Gewährleistung und Risiken wegen Schnittstellenthematiken, die eine mängelfreie Errichtung der Anlagen aus dem Werkvertrag bei deren Eintreten unmöglich machen.