Komplex ESTW S8 Nord Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI60180
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Komplex ESTW S8 Nord
Komplex ESTW S8 Nord
Infrastrukturmaßnahme aus Ausrüstungs- und Bauleistungen incl. Ausführungsplanung für folgende Gewerke: Verkehrsanlagen, bahntechnische Ausrüstung (S-Bahnstrom, OLA, 50Hz-Anlagen, Erdung und Blitzschutzzonenkonzept), Konstruktiver Ingenieurbau und Hochbau, Erd-/Kabel-/Tiefbau inkl. Kabellegung, Tk- sowie LST-Anlagen.
Gegenstand sind weiterhin optionale Planungs- und Bauleistungen der Interimsanbindung Werkstattstandort Schönerlinder Straße.
Ausführungsplanung für Gewerke Verkehrsanlagen, bahntechnische Ausrüstung (S-Bahnstrom, OLA, 50Hz-Anlagen, Erdung und Blitzschutzzonenkonzept), Konstruktiver Ingenieurbau und Hochbau.
Bauleistungen für die Gewerke Verkehrsanlagen, Erd-/Kabel-/Tiefbau inkl. Kabellegung aller Gewerke, bahntechnische Ausrüstung (S-Bahnstrom, OLA, 50-Hz Anlagen, Erdung, Tk-Anlagen), Konstruktiver Ingenieurbau und Hochbau.
Gegenstand der Vergabe sind:
Erd-/Kabel-/Tiefbau
- Vollumfänglicher Erd-/Kabel-/Tiefbau inkl. Kabellegung aller Fachgewerke zur Errichtung aller Gebäude, Verkehrs- und Außenanlagen
- Alle Abbrucharbeiten (Entkernung, Betonabbruch, Bauschuttentsorgung)
Verkehrsanlagen
- Sämtliche Verkehrsanlagen (Erneuerung Gleisanlagen, Straßen/Wege, Medien) zur Anbindung und Erschließung der BE-Flächen und des Baufeldes.
- Alle mit dem Projekt im Zusammenhang stehenden, erforderlichen Anpassungen der Anlagen, der DB Netz und Dritter.
- Entwässerung (Rigole, Tiefenentwässerung, Bahngraben, Leitungen) herstellen.
Konstruktiver Ingenieurbau
- Errichtung von Aufstellflächen (inkl. Treppen, Geländer) für ausrüstungstechnische Gewerke
- Bau einer Kabelbrücke
Oberleitung
- Alle mit dem Projekt im Zusammenhang stehenden Anpassungen an der Oberleitung (Einbau/Ausbau Bautrenner, Abspannung, Fahrdrahthöhe…)
EEA/50Hz-Anlagen
- Alle erforderlichen 50Hz-Anagen u.a. elektr. Weichenheizung, Beleuchtung, EVU-Anschluss
S-Bahnstromversorgung
- Alle erforderlichen S-Bahnstromanlagen
- Rückbau/Neubau von Stromschienenanlagen
- Aufbau Lasttrennschalter
Tk-Anlagen
- Alle erforderlichen Tk-Anlagen
Erdung
- Alle erforderlichen Erdungsanlagen.
Blitzschutz
- Gesamthaftes Blitzschutzzonenkonzept (innen und außen) inkl. Blitzschutzerdung
Hochbau
- Alle erforderlichen Arbeiten zur Fundamentlegung
- Sämtliche Anbindungen an Gebäude (Schachtanschluss, Kabelleitung, Entwässerung)
- Versorgungsanschlüsse Schmutzwasser, Abwasser
Fertigteile
- Lieferung/Montage Betonschalthäuser
- Heizung, Lüftung, Stromanschluss
LST Anlagen
Es soll eine Option über die Bauleistungen zur Anbindung eines Abstell-und Werkstattstandort in der Schönerlinder Straße (Berlin-Pankow) vereinbart werden. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um folgende Bauleistungen mit Ausführungsplanung:
Interimsanbindung Werkstattstandort Schönerlinder Str.
Erd-/Kabel-/Tiefbau
- Vollumfänglicher Erd-/Kabel-/Tiefbau zur Errichtung von Verkehrsanlagen und Außenanlagen
- Bahnkörper herstellen
- Kabelverlegung aller Fachgewerke im ausgewiesenen Bereich
Verkehrsanlagen
- Errichtung von Verkehrsanlagen (Gleisanlagen) zur Anbindung an Werksgelände sowie Anpassung Anlagen DB Netz
- Entwässerung (Rigole, Tiefenentwässerung, Bahngraben) herstellen
EEA/50 Hz-Anlagen
- Umverlegung 30kV-Kabel
S-Bahnstromversorgung
- Errichtung von Stromschienenanlagen
- Neubau/Rückbau GS-Kabel
- S-BEV 30kV-Kabelarbeiten
Weitere Details siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Komplex ESTW S8 Nord
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Großbeeren
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14979
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit(gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
DB Engineering & Consulting GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch kein Planfeststellungsbeschluss vor.
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.