Wärmelieferung, Werk Kempten, DB Regio AG Referenznummer der Bekanntmachung: 22EVE63674
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Wärmelieferung, Werk Kempten, DB Regio AG
Die DB Energie GmbH benötigt für die Wärmeversorgung einer Liegenschaft in Kempten Heizwärme mit einer Anschlussleistung von 900 kW (th). Lieferobjekt ist die benötigte Wärme, die Art der Wärmeerzeugung ist Erdgas. Lieferzeitraum vom 01.10.2023 bis 30.09.2033. Weitere Stichworte: Wärmecontracting, Wärmelieferung, Heizwasser, Anlagencontracting, Heizung, Gasheizung, etc.
Kempten
Die DB Energie GmbH benötigt für die Wärmeversorgung einer Liegenschaft in Kempten Heizwärme mit einer Anschlussleistung von 900 kW (th). Lieferobjekt ist die benötigte Wärme, die Art der Wärmeerzeugung ist Erdgas. Lieferzeitraum vom 01.10.2023 bis 30.09.2033. Weitere Stichworte: Wärmecontracting, Wärmelieferung, Heizwasser, Anlagencontracting, Heizung, Gasheizung, etc.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug erforderlich
Bonitätsauskunft erforderlich, Gesamtumsatz muss angegeben werden (3 Geschäftsjahre)
Referenzliste
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.