Projektsteuerung ABS Regensburg-Obertraubling, 3. Gleis Regensburg – Obertraubling Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI35618
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung ABS Regensburg-Obertraubling, 3. Gleis Regensburg – Obertraubling
Regensburg
Projektsteuerung ABS Regensburg-Obertraubling, 3. Gleis Regensburg – Obertraubling, Leistungsstufe 1 und 2 (optional)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Projektsteuerung ABS Regensburg-Obertraubling, 3. Gleis Regensburg – Obertraubling
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80634
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Regensburg
Projektsteuerung ABS Regensburg-Obertraubling, 3. Gleis Regensburg – Obertraubling, Leistungsstufe 1 und 2 (optional)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Die Leistungen sind als zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des
ursprünglichen Vertrages aufgrund einer erweiterten Aufgabenstellung
des Bestellers erforderlich.
LÄ03
Die Wiederholungsleistungen beinhalten Auftragserweiterungen zu
bestehenden Planerleistungen und zusätzliche Vergabeverfahren.
Nachdem auch die Planungsleistungen, die sich aus der erweiterten
Aufgabenstellung ergeben, aufgrund der technischen Abhängigkeiten
nicht an weitere AN vergeben werden können, würde die Vergabe der
gegenständlichen Leistungen an einen neuen AN zu erheblichen
Schwierigkeiten bei der Planungsdurchführung führen. Nicht nur, dass
ein neuer AN auf den Leistungen des bisherigen AN aufbauen müsste, er
müsste seine eigenen Leistungen auch mit den Leistungen des AN
zusammenführen und diese gemeinsam in den Planungsprozess und in
den Abschluss der Vorplanung einbringen. Zwei Projektsteuerer mit
überschneidenden Aufgabenbereichen würden dann die weiteren
Planungsbeteiligten steuern. Neben den erheblichen
Koordinationsschwierigkeiten und den zu erwartenden Behinderungen
würde dies auch das Leistungsergebnis beider AN beeinflussen und damit die Zugriffsmöglichkeiten des AG.