Strombeschaffung Biblis 2023 ff Referenznummer der Bekanntmachung: 22/266
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Biblis
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 68647
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.biblis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Strombeschaffung Biblis 2023 ff
Lieferung elektrischer Energie für Abnahmestellen der Gemeinde Biblis
Biblis
Lieferung elektrischer Energie für 80 Abnahmestellen der Gemeinde Biblis:
- 67 SLP-Abnahmestellen mit einem Verbrauch von rd. 220.000 kWh/a
- 7 Wärmestrom-Abnahmestellen (ohne Leistungmessung) mit einem Verbrauch von Rd. 63.000 kWh/a
- 3 RLM-Abnahmestellen mit einem Verbrauch von rd. 119.000 kWh/a
Der Lieferzeitraum beträgt 12 Monate mit zweimaliger Verlängerungsmöglichkeit um jeweils ein Jahr. Die Belieferung endet so spätestens am 31.12.2025.
Im Weiteren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YME6EJZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammerangegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de