BIM - Fehmarnsundquerung: Erstellung Baugrundgutachten + Bohrüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48978
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM - Fehmarnsundquerung: Erstellung Baugrundgutachten + Bohrüberwachung
Fehmarn
Erstellung Baugrundgutachten
Erstellung von Gründungsgutachten
wasserseitige und landseitige Bohrüberwachung
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BIM - Fehmarnsundquerung: Erstellung Baugrundgutachten + Bohrüberwachung
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Fehmarn
Erstellung Baugrundgutachten
Erstellung von Gründungsgutachten
wasserseitige und landseitige Bohrüberwachung
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Anordnung // NT 6 Verlängerung der Vertragsleistungen
Im Zuge der Baugrunderkundungen kam es aufgrund von Planungsänderungen zu einer Verschiebung des vertraglich
vereinbarten Endtermins der Leistungen, welshalb das Vertragsende angepasst werden muss.
Die oben genannte Änderung resultiert aus dem Vertragsende von BBI im Juni 2022. Durch die bauwerksbezogenenPlanänderungen, gab es eine Verzögerung, wodurch die vertraglich geregelten Abgabetermine nicht eingehalten werden konnten.Die Erbringung der noch ausstehenden Leistungen, u.a. Gutachten, ist für die weitere Entwurfs- und Genehmigungsplanungallerdings unverzichtbar.