Knoten Roßlau inkl. Güterbahnhof sowie ZusammenhangleistungenBauüberwachungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 17GEI30114
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Knoten Roßlau inkl. Güterbahnhof sowie ZusammenhangleistungenBauüberwachungsleistungen
Vertraglich fachtechnische Bauüberwachung Oberbau / Konstruktiver Ing.-Bau/Landschaftsbau, Leit- und Sicherungstechnik, 50 Hz-Anlagen, Oberleitung, Telekommunikationsanlagen Bauaufsichtliche Leistungen, Eisenbahnbetriebliche Bauüberwachung, Sicherungsüberwachung, Abfallmanagement, Vermessungstechnische, Geotechnische Leistungen, Leistungen Baustellenverordnung (Ausführung), Leistungen BÜ Landschaftsbau, BÜ EBA Umweltleitfaden, Leistungen Baubetriebsplanung, Bahnerder, Schaltantragsteller, Qualitätsüberwacher Schienenbearbeitung, Schienentechnik-Überwachung, SiGeKo (mit Zertifikat), Prüfung innere Erdung von Stahlbetonbauwerken
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Knoten Roßlau inkl. Güterbahnhof sowie ZusammenhangleistungenBauüberwachungsleistungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Dessau-Roßlau
Vertraglich fachtechnische Bauüberwachung Oberbau / Konstruktiver Ing.-Bau/Landschaftsbau, Leit- und Sicherungstechnik, 50 Hz-Anlagen, Oberleitung, Telekommunikationsanlagen Bauaufsichtliche Leistungen, Eisenbahnbetriebliche Bauüberwachung, Sicherungsüberwachung, Abfallmanagement, Vermessungstechnische, Geotechnische Leistungen, Leistungen Baustellenverordnung (Ausführung), Leistungen BÜ Landschaftsbau, BÜ EBA Umweltleitfaden, Leistungen Baubetriebsplanung, Bahnerder, Schaltantragsteller, Qualitätsüberwacher Schienenbearbeitung, Schienentechnik-Überwachung, SiGeKo (mit Zertifikat), Prüfung innere Erdung von Stahlbetonbauwerken
Verlängerung BÜW für Herstellung LSW
a) Die Bauüberwachung ist mit der Überwachung der gesamten komplexen Baumaßnahme Knoten Dessau Roßlau beauftragt. Im Zuge der Bauüberwachung zur Herstellung der Lärmschutzwand kam es zu Verzögerungen im Bauablauf, durch welche der Fertigstellungstermin um fast 1 Jahr verschoben werden musste. Die BÜW musste daher länger, als vertraglich vorgesehen, Ihre Leistung erbringen und vor Ort tätig sein.
b) Die Leistungen der BÜW für die Überwachung der Lärmschutzwände sind vertragliches Soll und es erfolgt lediglich eine Verlängerung des Überwachungszeitraumes.