A.0435.120514 - UB JLU GI | OV (EU) Dachabdichtung, Gründach, Bodenabdichtung Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0435-2022-2115
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
A.0435.120514 - UB JLU GI | OV (EU) Dachabdichtung, Gründach, Bodenabdichtung
Abdichtungsarbeiten (DIN 18 336); Landschaftsbauarbeiten (DIN 18 320); Klempnerarbeiten (DIN 18 339);
Campus Kultur- und Geisteswissenschaften, Philosophikum I,
Rathenaustraße 19, 35394 Gießen
ZUM GEBÄUDE
Neubaus der Zentralbibliothek der Justus-Liebig-Universität in Giessen, ist als Bibliotheksgebäude mit einem offenen Raumverbund konzipiert. Die vier grossflächigen Oberlichter in Verbindung mit den mehrstöckigen Atrien unterstützen das Konzept.
Die Hauptfunktionsbereiche sind die Bibliothek mit angebundenen Mitarbeiterbüros, das Universitätsarchiv, das Sondermagazin mit Sonderlesesaal, die Cafeteria, der Schulungsbereich und das Ausweichrechenzentrum des HRZ.
Im 1. OG erfolgt eine Anbindung zum Bestandsgebäude mittels einer Verbindungsbrücke.
Das Gebäude wird als fugenloser Stahlbetonbau in Ortbetonbauweise geplant.
Die Technikzentrale ist als separat ausgesteifte Mischkonstruktion ausgeführt. Die Stützen sind als Stahlbetonstützen, ausgeführt, die Bedachung wird in Form eines Stahlrostes aus Pfetten mit einer leichten Bedachung aus Trapezblechen hergestellt. Die Außenwand der Technikzentrale ist als verputzte Porenbetonwand geplant.
GEBÄUDEDATEN
4-geschossig + Staffelgeschoss, in Stahlbetonbauweise, Gebäudeklasse 5,
Abmessungen Gebäude ca. 48,35 m x 62,85 m und eine Traufhöhe 3.OG von 17,70 m.
Die Technikzentrale (Staffelgeschoss), Wände in Porenbeton, Dachtragwerk in Stahlbauweise,
Abmessung von ca. 43,70 m x 40,64 m und einer Traufhöhe von max. 21,67 m ü. 0,00.
BGF ca. 13.061m², BRI ca. 61.085m³.
LEISTUNGSUMFANG
Flachdach über 3.OG als
Gründach mit Extensiver Begrünung, Gefälledämmung und Abdichtung aus Bitumenbahnen auf Betondecke.
Flachdach über Technikzenzrale (4.OG) als
Gründach mit Extensiver Begrünung, Gefälledämmung und Abdichtung
aus Kunststoffbahn auf Trapezblechtragschale)
Flachdach über Lastenaufzug als
Gründach mit Extensiver Begrünung, Gefälledämmung und Abdichtung
aus Kunststoffbahn auf Trapezblechtragschale.
Weitere Bauleistungen sind
- Abdichtung eines Installationskoffers aus Beton
- Klempnerarbeiten
- Flachdachfenster (Dachausstieg, NRWG/NRA)
- Einbaurahmen für Lüftungsgitter
- Sicherungssysteme
- Leckageortungssystem
- Dampfsperre auf Bodenfläche in der Technikzentrale.
HAUPTMASSEN
Flachdach über 3.OG
- Dampfsperre/Behelfsabdichtung Bitumenbahn: ca. 1.015 m2
- Gefälldämmschicht Neigung 2,5-3%, EPS: ca. 1.015 m2
- Dachabdichtung 2-lagig Bitumenbahnen: ca. 1.015 m2
- Gründach Extensiv: ca. 1.015 m2
- Leckageortungssystem: ca. 1.015 m2
- Wandanschlüsse starr: ca. 395 m
- Wandanschlüsse gedämmt starr: ca. 49 m
- Randabschluss Attika gedämmt: ca. 222 m
- Flachdachfenster ca. 1,00x3,00m (Dachausstieg, Rauchableitung): ca. 2 St.
- Flachdachfenster ca. 1,50x1,50m (Rauchableitung): ca. 2 St.
Flachdach über Technikzentrale (4.OG)
- Dampfsperre Bitumenbahn: ca. 1.290 m2
- Gefälldämmschicht Neigung 2,5-3% MW: ca. 1.290 m2
- Dachabdichtung Kunststoffbahn, FPO: ca. 1.290 m2
- Gründach Extensiv: ca. 863 m2
- Leckageortungssystem: ca. 1.219 m2
- Eingebaute Dachrinne Verbundblech, Unterkonstruktion OSB 3: ca. 278 m
- Einbaurahmen für bauseitige Lüftungsgitter: ca. 7 St.
- Lichtkuppel ca. 1,50x1,50m (NRWG): ca. 4 St.
Flachdach über Lastenaufzug
- Dampfsperre Bitumenbahn: ca. 19 m2
- Gefälldämmschicht Neigung 2,5-3% MW: ca. 19 m2
- Dachabdichtung Kunststoffbahn, FPO: ca. 19 m2
- Leckageortungssystem: ca. 19 m2
Bodenflächen Technikzentrale (3.OG)
- Dampfsperre Bitumenbahn: ca. 1.333 m2
Planungsleistungen
- Rinnenberechnung
- Werk- und Montagepläne der Flachdachausstieg, NRWA
Dokumentation gemäß Dokumentationsrichtlinie
Wartungs- und Inspektionsleistungen
Dachabläufe, Dachbegrünung, Absturzsicherung, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) natürlich, nach Fertigstellung und Abnahme der Bauleistung mit Laufzeit 4 Jahre
Ergänzung zu Punkt II.2.7) Laufzeit des Vertrags:
Laufzeit in Tagen: Angabe in Werktage, inkl. Samstag
-
Den Unterlagen liegt ein Vertrag für Wartung und Inspektion (Wartung 2018) bei.
Der Vertrag für Wartung und Inspektion ist bei Angebotsabgabe ausgefüllt abzugeben und wird nicht nachgefordert. Ist der Angebotsteil Instandhaltung nicht wertbar, wird das Angebot insgesamt (und damit auch der Angebotsteil Erstellung der Anlage) ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://vergabe.hessen.de/NetServer/download/124-Bund_2019.pdf
Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen:
Geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise: 'Keine'
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://vergabe.hessen.de/NetServer/download/124-Bund_2019.pdf
Siehe Punkt III.2.1
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://vergabe.hessen.de/NetServer/download/124-Bund_2019.pdf
Siehe Punkt III.2.1
Abschnitt IV: Verfahren
Zu der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) als Zentrale Vergabestelle im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung, ist bei europaweiten Ausschreibungen seit 18. April 2017 zur elektronischen Kommunikation verpflichtet.
https://vergabe.hessen.de/NetServer/download/Hinweisblatt_lbih.pdf
Eine Angebotsabgabe per E-Mail entspricht diesen Anforderungen nicht!
Konkrete Einzelheiten zu den Verfahren entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Nur diese Angaben sind rechtlich verbindlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.