ESTW-iUZ Bremen-Burg, ESTW-A Osterholz-Scharmbeck, ESTW-A Vegesack Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI59941
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW-iUZ Bremen-Burg, ESTW-A Osterholz-Scharmbeck, ESTW-A Vegesack
ESTW-iUZ Bremen-Burg, ESTW-A Osterholz-Scharmbeck, ESTW-A Vegesack
ESTW-iUZ Bremen Burg, ESTW-A Osterholz-Scharmbeck, ESTW-A Vegesack
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Die Maßnahme umfasst u.a. das Herauslösen der in Betrieb befindlichen befindlichen ESTW-A Oldenbüttel und Lübberstedt (Stubben SÜD) aus der ESTW UZ Bremen Hbf und deren anschließenden Einbindung in die neu zu errichtende ESTW-iUZ Bremen Burg. Eine Kombination von ESTW-A (in Betrieb befindliche ESTW-A) und neuen ESTW-A und einer neuen ESTW-iUZ von verschiedenen Herstellern ist technisch nicht möglich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ESTW-iUZ Bremen-Burg, ESTW-A Osterholz-Scharmbeck, ESTW-A Vegesack
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.siemens,com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.