Neubaustrecke Frankfurt-Mannheim, Abschnitt Weiterstadt bis Pfungstadt, PFA 2+3.1 Vermessungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI63130
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Neubaustrecke Frankfurt-Mannheim, Abschnitt Weiterstadt bis Pfungstadt, PFA 2+3.1 Vermessungsleistungen
Neubaustrecke Frankfurt-Mannheim, Abschnitt Weiterstadt bis Pfungstadt, PFA 2+3.1 Vermessungsleistungen
Die NBS Frankfurt-Mannheim ist eine zweigleisige HGV Strecke von Zeppelin nach Mannheim inklusive einer Güterverkehrsanbindung in Weiterstadt und einer Personenverkehrsanbindung in Darmstadt Süd. Die NBS ist in 6 Planfeststellungsabschnitte (PFA) aufgeteilt. Der PFA 2 und 3.1 befindet sich zwischen Weiterstadt und Pfungstadt. Hier werden folgende vermessungstechnischen Leistungen, die im Rahmen der HOAI Leistungsphase 3 und 4 erbracht werden, ausgeschrieben:
- BIM-taugliche Bestandsvermessung
- Erstellung DGM
- Erstellung BIM-Bestandsmodell
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
-Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen
-Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3 .
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Nachweise Büro der Referenzprojekte bzw. Referenzleistungen sind vom Bewerber in Tabellenform (Anlage 1) mit folgendem Inhalt vorzulegen: Projekt/Objekt, Auftraggeber (Name und Tel.-Nr. des Ansprechpartners), GWU, Leistungszeitraum, Leistungsinhalte.
Qualifikationsnachweise des einzusetzenden Personals sind als Lebensläufe mit Angabe bearbeiteter Projekte (Angabe Projekt / Objekt, Auftraggeber, Auftragssummen, Ausführungszeitraum, Leistungsbild / Leistungsumfang, Aufgaben des betreffenden Mitarbeiters). Personalunion der Gesamtprojektleitung und Leitung Fachgewerke ist möglich. Im Einzelnen müssen benannte Personalqualifikationen nachgewiesen werden
Eignungsnachweise des Planungsbüros
1.1
Es ist nachzuweisen, dass zum Zeitpunkt der Einreichung der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb mindestens 1 Referenzprojekt in den letzten 10 Jahren in der Ingenieurvermessung von Eisenbahninfrastrukturanlagen durchgeführt wurde (Neu- und Ausbaustrecken mit einem GWU von mind. 50 Mio. €).
Erfahrungen Bewerber mit der BIM−Methodik: Nachweis des Bewerbers über mindestens 1 Referenzprojekt oder anderweitige praktische Erfahrung mit der BIM-Methodik. Der Nachweis ist in Tabellenform darzustellen mit Angaben von: Projekt/Objekt, Auftraggeber mit Benennung Ansprechpartner, Leistungszeitraum, Leistungsinhalte/ausgeführte Leistungsphase. Für die Nachweise der Referenzprojekte kann die Anlage 1 verwendet werden.
Arbeitsplatz mit BIM-fähiger CAD-Software: Erklärung/Nachweis, dass der Bewerber über mindestens ein Arbeitsplatz mit einer BIM-fähigen CAD-Software verfügt.
2.
Eignungsnachweise des Personals
2.1
Leiter Fachgewerk Vermessung: - Dipl.-Vermessungsingenieur (Diplom TU/FH) oder glw.- mindestens 8 Jahre Berufserfahrung in der Ingenieurvermessung- Erfahrungen in vergleichbaren Projekten (Neu- und Ausbaustrecken mit einem GWU >50 Mio. €) für die Ingenieurvermessung von Eisenbahninfrastruktur-Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken- mindestens 1 Jahr Berufserfahrung in der BIM-Planung
2.2
Stellvertretender Leiter Fachgewerk Vermessung: - Dipl.-Vermessungsingenieur (Diplom TU/FH) oder glw.- mindestens 8 Jahre Berufserfahrung in der Ingenieurvermessung- Erfahrungen in vergleichbaren Projekten (Neu- und Ausbaustrecken mit einem Gesamtwertumfang >20 Mio. €) für die Ingenieurvermessung von Eisenbahninfrastruktur-Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken- mindestens 1 Jahr Berufserfahrung in der BIM-Planung
2.3
BIM-Koordinator Vermessung: Dipl.-Vermessungsingenieur (Diplom TU/FH) oder glw.- Zum Zeitpunkt der Einreichung der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in der vermessungstechnischen Bearbeitung von Infrastrukturprojekten mit der Methode BIM.
Qualitätsprüfer:- Dipl.-Vermessungsingenieur (Diplom TU/FH) oder glw.- mindestens 8 Jahre Berufserfahrung in der Ingenieurvermessung- Erfahrungen in vergleichbaren Projekten (Neu- und Ausbaustrecken mit einem Gesamtwertumfang >50 Mio. €) für die Ingenieurvermessung von Eisenbahninfrastruktur-Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken
Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen
Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar
-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
-Nachweis über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (in Tabellenform ist anzugeben: Projekt/Objekt, Auftraggeber, Auftragssummen, Leistungsbild/Leistungsumfang)
-Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung
-Nachweis über die Qualifikation der Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3
-keine-
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. InGe Fröhlich/Sprbeck/Drecker - Erstellung Umweltplanung
2. InGe Krebs & Kiefer/ZPP Ingenieure - Erstellung Planung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung
3. InGe Schüßler Plan / Sweco (ehem. BGS) - Erstellung Planung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung
4.TÜV - Erstellung Seveso-Gutachten
5.BGS Umwelt - Hydrogeologisch Beratung
6.GEOCONSULT - Geotechnische Beratung
7.GI-Consult - BIM Vermessung
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.