ABS Stade-Cuxhaven - Lean Management Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI62016
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS Stade-Cuxhaven - Lean Management
ABS Stade-Cuxhaven - Lean Management
ABS Stade-Cuxhaven - Lean Management
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
— Hiermit erklären wir, dass keine der Ausschlussgründe nach § 123 GWB und keine fakultativen Ausschlussgründe nach §124 GWB vorliegen.
— Erklärung der Bewerbergemeinschaft
— Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer
— Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmers
Erforderliche Erklärungen/Nachweise der Eignung siehe Anlage 1 - 4 / Teilnahmeantrag
4. Projektvolumen i.H.v. mindestens 50 Mio. EUR bei Bauprojekten und mind. [Betrag gelöscht] EUR bei
sonstigen Projekten.
Erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Anlage 5 Punkt 4 Teilnahmeantrag
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Qualifikationsanforderung an vorgesehenen PL Projektsteuerung und dessen Vertreter
1. Abschluss: mind. Bachelor, Dipl.-Ing., Master oder vergleichbar,
2. mind. 5 Jahre Berufserfahrung als verantwortlicher Projektsteuerer für verkehrliche Infrastrukturprojekte
(Schiene, Straße),
3. Angabe von mind. 1 personenbezogenen Referenz als externe Schulung (mind. 1-Tagesschulung
mit Zertifikat) innerhalb der letzten zwei Jahre zum Themenkomplex Projektsteuerungsoder
Aufgabensoftware (z.B. Jira)
4. Angabe von mind. einer personenbezogenen Referenz als externe Schulung (mind. 1-Tagesschulung
mit Zertifikat) innerhalb der letzten zwei Jahre zum Themenkomplex einer der folgenden
Themenbereiche:
a. Lean Construction allgemein
b. Scrum oder agile Projektmanagementmethoden inkl. aller Rollen
c. Last Planner Methode
d. Taktplanung und Taktsteuerung
Erforderliche Erklärungen/Nachweise der Eignung siehe Anlage 6 Teilnahmeantrag
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.