Unterhaltsreinigung 3 Objekte in Darmstadt Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2022-0411
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung 3 Objekte in Darmstadt
Durchführung der Unterhaltsreinigung sowie diverser Sonderleistungen für 3 Objekte in Darmstadt - aufgeteilt auf 3 Lose
Staatsarchiv Darmstadt (WE04270019)
Staatsarchiv, Karolinenplatz 3, 64295 Darmstadt
Durchführung der ergebnisorientierten Unterhaltsreinigung auf einer
Gesamtjahresreinigungsfläche von ca. 991.854 m² (Vollreinigung ca. 505.476 m²
und Sichtreinigung ca. 486.378 m² Jahresreinigungsfläche) im Staatsarchiv in Darmstadt in Zuständigkeit für den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH), Niederlassung Süd in Darmstadt.
Zum weiteren Leistungsumfang gehört die Entgegennahme von Sanitärverbrauchsmaterial und ähnlichem bei kalkulatorischen 25 Arbeitsgängen pro Jahr sowie die einmal jährliche Trockenreinigung von Magazinen der vorhandenen Rollregale auf einer Fläche von ca. 8.425,67 m².
Es besteht die Option der Vertragsverlängerung um jeweils 1 Jahr auf maximal 7 Jahre. Bei den Datumsangaben handelt es sich um vorbehaltliche Temine.
Staatliches Schulamt/ Hessische Lehrkräfteakademie (WE04270033)
Staatliches Schulamt/ Hessische Lehrkräfteakademie, Rheinstr. 95-97, 64285 Darmstadt
Durchführung der ergebnisorientierten Unterhaltsreinigung auf einer
Gesamtjahresreinigungsfläche von ca. 946.390 m² (Vollreinigung ca. 600.494 m²
und Sichtreinigung ca. 345.896 m² Jahresreinigungsfläche) im Staatlichen Schulamt/ Hessische Lehrkräfteakademie in Darmstadt in Zuständigkeit für den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH), Niederlassung Süd in
Darmstadt.
Es besteht die Option der Vertragsverlängerung um jeweils 1 Jahr auf maximal 7 Jahre. Bei den Datumsangaben handelt es sich um vorbehaltliche Temine.
Hessisches Landessozialgericht (WE04270035)
Hessisches Landessozialgericht, Steubenplatz 14, 64293 Darmstadt
Durchführung der ergebnisorientierten Unterhaltsreinigung auf einer
Gesamtjahresreinigungsfläche von ca. 961.497 m² (Vollreinigung ca. 378.573 m²
und Sichtreinigung ca. 582.924 m² Jahresreinigungsfläche) im Hessischen Landessozialgericht in Darmstadt in Zuständigkeit für den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH), Niederlassung Süd in Darmstadt.
Zum weiteren Leistungsumfang gehört die Durchführung der Vertretungsreinigung in einem Reinigungsrevier an 60 kalkulatorischen Tagen pro Jahr sowie die Entgegennahme von Sanitärverbrauchsmaterial und ähnlichem bei kalkulatorischen 25 Arbeitsgängen pro Jahr.
Es besteht die Option der Vertragsverlängerung um jeweils 1 Jahr auf maximal 7 Jahre. Bei den Datumsangaben handelt es sich um vorbehaltliche Temine.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung bezüglich wettbewerbsbeschränkender Absprachen, Nachweis der Sozialversicherung, Arbeitnehmerschutzvorschriften (insb. Jugendarbeitsschutzgesetz)
- Erklärung bezüglich Sozialabgaben, Berufsgenossenschaft und Haftpflichtversicherung
- Eigenerklärung Eignung
- eine Liste mit geeigneten Referenzangaben über die in den letzten 3 Jahren
erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben:
• Art der Leistung (hier: Unterhaltsreinigung)
• Umfang (Angabe der Jahresreinigungsfläche)
• Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger)
• Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse
• Erbringungszeitraum
Eine Referenzangabe ist dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem Los des hier zu vergebenden Auftrags entspricht.
Für den Fall, dass mehr als ein Los beboten wird, muss durch mindestens eine vorgelegte Referenzangabe nachgewiesen werden, dass in der Vergangenheit bereits Leistungen vergleichbar aller nunmehr bebotenen Lose (Gesamtjahresfläche) erbracht wurden!
Alternativ kann das Erreichen der Gesamtjahresfläche der bebotenen Lose (mehr als 1 Los) auch durch Addition von bis zu drei Referenzangaben nachgewiesen werden, wenn die Leistungen im selben Leistungszeitraum (Dauer mind. 1 Jahr) erbracht wurden.
- Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem
Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nach- und Verleihunternehmen im Rahmen der Angebotsabgabe die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt. In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe elektronischer Angebote in Textform nach § 126b BGB zugelassen. Sie müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstgesetz (VDG) versehen sein.
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist ausgeschlossen.
Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Hessen. Das Angebot ist elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "AI Bietercockpit" zu übermitteln. Das elektronische Angebot muss dort bis zum Ende der festgelegten Angebotsfrist hinterlegt sein.
Weiterhin verpflichtet sich der Auftragnehmer (AN) mit der Beauftragung der Leistung von LOS 3 dem AG zu ermöglichen, alle zur Leistungserfüllung vorgesehenen Personen jederzeit einer Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) unterziehen zu können. Der AN darf daher nur solche Personen einsetzen, die in eine ZÜP durch das Hessische Landeskriminalamt eingewilligt haben und bei denen nach der Überprüfung keine polizeilichen Erkenntnisse vorliegen, die deren Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]