81281654-Rahmenvertrag Identity und Access Management Referenznummer der Bekanntmachung: 81281654
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81281654-Rahmenvertrag Identity und Access Management
Auftragsgegenstand ist die Überlassung einer Identity und Access Management SaaS Lösung nebst ergänzenden Dienstleistungen zu deren erstmaliger Einführung, Anpassung, Wartung und Betriebsunterstützung in Form eines Rahmenvertrages mit der Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (Bedarfsträger).
Die feste Grundlaufzeit des zu schließenden Rahmenvertrages umfasst dabei zwei zeitliche Phasen: Zum einen die, der produktiven Nutzung vorangehende, Phase der Anpassung und Einführung der IAM-Softwarelösung an die Anforderungen der GIZ mit der Ablösung der vorhandenen Umgebung und zum anderen, die Phase der operativen Nutzung der IAM SaaS Lösung. Die feste Grundlaufzeit beginnt mit dem Zuschlag und endet zum 31.12.2027. Die GIZ plant die Einführung im geplanten Funktionsumfang und die Ablösung der bestehenden IAM Lösung bis Ende 2023 abzuschließen, gefolgt von einer geplant vierjährigen produktiven Nutzungsdauer. Zusätzlich wird eine für die GIZ optionale viermalige Verlängerung des Rahmenvertrages um jeweils ein Jahr ausgeschrieben. Der Rahmenvertrag endet somit spätestens zum 31.12.2031.
Die in der Leistungsbeschreibung detailliert dargestellten Kennzahlen der zu verwaltenden Identitäten stellen die heute bekannten Anforderungen der GIZ dar, der Rahmenvertrag umfasst demgegenüber jedoch eine Höchstgrenze von bis zu 30.000 aktiv nutzenden plus 30.000 passiv zu verwaltenden Identitäten sowie bis zu 30.000 Gäste aus dem Microsoft 365 Umfeld. Weiterhin umfasst der Rahmenvertrag ein bedarfsweise abzurufendes Kontingent von maximal 2.000 Personentagen für Implementierung, Support und Betriebsunterstützung über die gesamte Vertragslaufzeit inkl. der optionalen Verlängerungen.
Die Ausschreibung richtet sich vorrangig an Anbieter von IAM SaaS Lösungen, die diese nach kundenspezifischen Anforderungen konfigurieren und betreiben, aber auch an Integratoren und Systemhäuser, die Softwarelösungen geeigneter Hersteller als SaaS Lösung selbst betreiben. In jedem Fall wird der Rahmenvertrag mit einem Unternehmen (der Auftragnehmerin) oder einer Bietergemeinschaft geschlossen.
00000 Deutschland
Auftragsgegenstand ist die Überlassung einer Identity und Access Management SaaS Lösung nebst ergänzenden Dienstleistungen zu deren erstmaliger Einführung, Anpassung, Wartung und Betriebsunterstützung in Form eines Rahmenvertrages mit der Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (Bedarfsträger).
Die feste Grundlaufzeit des zu schließenden Rahmenvertrages umfasst dabei zwei zeitliche Phasen: Zum einen die, der produktiven Nutzung vorangehende, Phase der Anpassung und Einführung der IAM-Softwarelösung an die Anforderungen der GIZ mit der Ablösung der vorhandenen Umgebung und zum anderen, die Phase der operativen Nutzung der IAM SaaS Lösung. Die feste Grundlaufzeit beginnt mit dem Zuschlag und endet zum 31.12.2027. Die GIZ plant die Einführung im geplanten Funktionsumfang und die Ablösung der bestehenden IAM Lösung bis Ende 2023 abzuschließen, gefolgt von einer geplant vierjährigen produktiven Nutzungsdauer. Zusätzlich wird eine für die GIZ optionale viermalige Verlängerung des Rahmenvertrages um jeweils ein Jahr ausgeschrieben. Der Rahmenvertrag endet somit spätestens zum 31.12.2031.
Die in der Leistungsbeschreibung detailliert dargestellten Kennzahlen der zu verwaltenden Identitäten stellen die heute bekannten Anforderungen der GIZ dar, der Rahmenvertrag umfasst demgegenüber jedoch eine Höchstgrenze von bis zu 30.000 aktiv nutzenden plus 30.000 passiv zu verwaltenden Identitäten sowie bis zu 30.000 Gäste aus dem Microsoft 365 Umfeld. Weiterhin umfasst der Rahmenvertrag ein bedarfsweise abzurufendes Kontingent von maximal 2.000 Personentagen für Implementierung, Support und Betriebsunterstützung über die gesamte Vertragslaufzeit inkl. der optionalen Verlängerungen.
Die Ausschreibung richtet sich vorrangig an Anbieter von IAM SaaS Lösungen, die diese nach kundenspezifischen Anforderungen konfigurieren und betreiben, aber auch an Integratoren und Systemhäuser, die Softwarelösungen geeigneter Hersteller als SaaS Lösung selbst betreiben. In jedem Fall wird der Rahmenvertrag mit einem Unternehmen (der Auftragnehmerin) oder einer Bietergemeinschaft geschlossen.
Die GIZ behält sich eine optionale viermalige Verlängerung des Rahmenvertrages um jeweils ein Jahr vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe iC Consult GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YGVC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.