81286753-Anpassung landwirtschaftlicher Wertschöpfungsketten an den Klimawandel (PrAda) 2 in Madagaskar Referenznummer der Bekanntmachung: 81286753
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81286753-Anpassung landwirtschaftlicher Wertschöpfungsketten an den Klimawandel (PrAda) 2 in Madagaskar
Das Projekt "Anpassung landwirtschaftlicher Wertschöpfungsketten an den Klimawandel (PrAda) 2 in Madagaskar" baut auf den Errungenschaften des Vorgängerprojekts auf, das die Leistungsfähigkeit von Wertschöpfungsketten (WSK)-Akteuren im Umgang mit klimatologischen Risiken auf allen Ebenen gestärkt hat.
Die Resilienz der Akteure entlang der landwirtschaftlichen WSK ist dennoch weiter unzureichend. Der Klimawandel stellt in Bezug auf Temperaturentwicklung und Niederschlagsmengen große Herausforderungen für die überwiegend regenbasierte Landwirtschaft dar. Die drei Projektregionen im Süden und Südosten Madagaskars sind hiervon in besonderem Maße betroffen.
Das Modulziel von PrAda 2 lautet daher "Die Resilienz der Akteure ausgewählter landwirtschaftlicher Wertschöpfungsketten gegenüber klimatischen Risiken ist gesteigert."
Das Vorhaben wird dabei in drei Outputs aktiv:
1. Die Verbreitung klimaangepasster landwirtschaftlicher Produktionssysteme in ausgewählten WSK ist erhöht.
2. Der Zugang der WSK-Akteure zu Finanzdienstleistungen für die Anpassung an den Klimawandel und den Transfer landwirtschaftlicher Produktionsrisiken ist verbessert.
3. Die wirtschaftlichen Kompetenzen der WSK-Akteure sind gestärkt.
Zielgruppen des Projekts sind Akteure ausgewählten landwirtschaftlichen WSK in den drei Regionen Androy, Anosy und Atsimo Atsinanana. Diese umfassen Anbieter*innen landwirtschaftlicher Betriebsmittel, Produzent*innen, deren Zusammenschlüsse, sowie Unternehmen der Weiterverarbeitung und Vermarktung. Mittler sind staatliche und private Institutionen wie Ministerien, Beratungsdienste, Entwicklungsfonds, Agrarforschungszentren, landwirtschaftliche Verbände und Kammern sowie Finanzdienstleister, Versicherungsunternehmen und andere private Dienstleister wie Trainer*innen und Berater*innen, die die Zielgruppe primär in den drei Regionen erreichen.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Output 2. Der Auftragnehmer trägt zum o.g. Outputziel wesentlich bei und ist dabei für folgende Indikatoren verantwortlich:
- 2 adäquate Finanzdienstleistungen zur Anpassung an den Klimawandel werden für die Akteure in den geförderten WSK zielgruppennah entwickelt und angeboten.
- Ein weiterentwickeltes indexbasiertes Klimarisikoversicherungsprodukt ist in 2 Regionen zielgruppennah erhältlich.
00000 Madagaskar
Das Projekt "Anpassung landwirtschaftlicher Wertschöpfungsketten an den Klimawandel (PrAda) 2 in Madagaskar" baut auf den Errungenschaften des Vorgängerprojekts auf, das die Leistungsfähigkeit von Wertschöpfungsketten (WSK)-Akteuren im Umgang mit klimatologischen Risiken auf allen Ebenen gestärkt hat.
Die Resilienz der Akteure entlang der landwirtschaftlichen WSK ist dennoch weiter unzureichend. Der Klimawandel stellt in Bezug auf Temperaturentwicklung und Niederschlagsmengen große Herausforderungen für die überwiegend regenbasierte Landwirtschaft dar. Die drei Projektregionen im Süden und Südosten Madagaskars sind hiervon in besonderem Maße betroffen.
Das Modulziel von PrAda 2 lautet daher "Die Resilienz der Akteure ausgewählter landwirtschaftlicher Wertschöpfungsketten gegenüber klimatischen Risiken ist gesteigert."
Das Vorhaben wird dabei in drei Outputs aktiv:
1. Die Verbreitung klimaangepasster landwirtschaftlicher Produktionssysteme in ausgewählten WSK ist erhöht.
2. Der Zugang der WSK-Akteure zu Finanzdienstleistungen für die Anpassung an den Klimawandel und den Transfer landwirtschaftlicher Produktionsrisiken ist verbessert.
3. Die wirtschaftlichen Kompetenzen der WSK-Akteure sind gestärkt.
Zielgruppen des Projekts sind Akteure ausgewählten landwirtschaftlichen WSK in den drei Regionen Androy, Anosy und Atsimo Atsinanana. Diese umfassen Anbieter*innen landwirtschaftlicher Betriebsmittel, Produzent*innen, deren Zusammenschlüsse, sowie Unternehmen der Weiterverarbeitung und Vermarktung. Mittler sind staatliche und private Institutionen wie Ministerien, Beratungsdienste, Entwicklungsfonds, Agrarforschungszentren, landwirtschaftliche Verbände und Kammern sowie Finanzdienstleister, Versicherungsunternehmen und andere private Dienstleister wie Trainer*innen und Berater*innen, die die Zielgruppe primär in den drei Regionen erreichen.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Output 2. Der Auftragnehmer trägt zum o.g. Outputziel wesentlich bei und ist dabei für folgende Indikatoren verantwortlich:
- 2 adäquate Finanzdienstleistungen zur Anpassung an den Klimawandel werden für die Akteure in den geförderten WSK zielgruppennah entwickelt und angeboten.
- Ein weiterentwickeltes indexbasiertes Klimarisikoversicherungsprodukt ist in 2 Regionen zielgruppennah erhältlich.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe AFC Consultants International GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53129
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YGPT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.