Schnellläuferprogramm - 5634 Zwieseler Spinne Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47886
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/lieferantenmanagement/lieferantenqualifizierung/
Abschnitt II: Gegenstand
Schnellläuferprogramm - 5634 Zwieseler Spinne
Schnellläuferprogramm Vorbereitung DSD-Rollout - Pilotierung Verfahrensmodell; Projekt Zwieseler Spinne
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Dinslaken
NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
2. Der Auftragswert zur Bekanntmachung vergebener Aufträge (Formular 06 nach Richtlinie 2014/25/EU) wurde mit 1 EUR als fiktiver Wert aus Geheimhaltungsgründen angegeben, um den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen nicht zu beeinträchtigen (zulässig gemäß SektVO §38, Absatz 6, 4.). Mit dieser Bekanntmachung einer Änderung (Formular 20 nach Richtlinie 2014/25/EU) wird nun der Auftragswert um einen vom Auftraggeber festgelegten Auf- oder Abschlag angegeben, um die Nachvollziehbarkeit als auch weiterhin den Geheimwettbewerb zu gewährleisten. Für die Änderung wird ebenfalls der Auf- bzw. Abschlag berücksichtigt. Dies gilt für VII) 1.6 und VII) 2.3.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Schnellläuferprogramm Vorbereitung DSD-Rollout - Pilotierung Verfahrensmodell; Projekt Zwieseler Spinne
Ort: Dinslaken
NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Aufgrund der erweiterten Arbeitsplätze und damit der daraus resultierenden Größe des Bediengebäudes sowie die notwendige Zuwegung, Parkflächen, Aufstellflächen für die Feuerwehr etc., Entwässerung, Frischwasser, Elektroversorgung, Außenbeleuchtung, Einfriedung usw. musste ein neuer Standort festgelegt werden.
In Abstimmung mit Netz Regensburg, der Projektleitung, dem ALV und dem Betriebsrat wurde als einzig passende Fläche, der Bereich der ehemaligen Laderampe auf der gegenüberliegen Gleisseite des Empfangsgebäudes festgelegt.
Zudem muss das doppelt so große Bediengebäude aufgrund der zu erwartenden Schneelast mit einem Walmdach ausgeführt werden.
Die zusätzlichen Leistungen beinhalten :
-Änderung der Gebäude Größe: Grundrissfläche auf ca. 410m²
- Erweiterung der Klimatechnik auf Grund der zusätzlicher Räume
- Umsetzung hier notwendiger Anforderungen an Gebäude aus der BSS
- Änderungen der Planungsunterlage
Der vorliegende Nachtrag stellt eine Erweiterung der Anforderungen zum Nachtragsangebot Nr. 5 -Bediengebäude- dar.
Die im Vertrag angenommene temporäre Zwischenlösung für die Bedienplätze der FdL für die Strecke 5634, 5820 und 5821 bis zum Umzug in eine andere Bedienzentrale wurde im Zuge von Abstimmungen mit dem Betreiber (Betrieb DB Netz Regensburg), der Infrastrukturplanung (PUS DB Netz Regensburg) und dem Betriebsrat neu festgelegt. Im Bediengebäude werden 4 Bedienarbeitsplätze zu je 1 Haupt- und Reservearbeitsplatz für Fdl- und TuZ-Arbeitsplatz für die Strecke 5821 und 9581 und einen Lernarbeitsplatz erforderlich.Die erhöhte Anzahl des Personals zur Sicherstellung des Betriebes und gem. d. in der BSS vorgeschriebeben Verfügbarkeit von 99,95%, macht den Mehrbedarf an Geb.-Einrichtungen (u.a. Sanitäreinrichtungen etc.) sowohl aus technischen aber auch aus ergonomischen und Arbeitsschutz-Gründen erforderlich.