A8R - Unterflurinspektionsgerät Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA61015
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
A8R - Unterflurinspektionsgerät
22 22 A8R 16 E-Check 056 - Entwicklung, Konstruktion, Programmierung, Fertigung, Montage, Inbetriebnahme und Test von bis zu 140 Fahrzeugen zur mobilen Inspektion des Unterflurbereichs von Schienenfahrzeugen auf Abstellanlagen im Außenbereich für DB Fernverkehr AG und DB Regio AG.
bundesweit
22 22 A8R 16 E-Check 056 - Entwicklung, Konstruktion, Programmierung, Fertigung, Montage, Inbetriebnahme und Test von bis zu 140 Fahrzeugen zur mobilen Inspektion des Unterflurbereichs von Schienenfahrzeugen auf Abstellanlagen im Außenbereich für DB Fernverkehr AG und DB Regio AG.
Verlängerungsoption 2 x 1 Jahr
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
A8R - Unterflurinspektionsgerät
Ort: Pisa
NUTS-Code: ITC11 Torino
Postleitzahl: 56123
Land: Italien
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.