Schnellläuferprogramm - 5634 Zwieseler Spinne Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47886
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/lieferantenmanagement/lieferantenqualifizierung/
Abschnitt II: Gegenstand
Schnellläuferprogramm - 5634 Zwieseler Spinne
Schnellläuferprogramm Vorbereitung DSD-Rollout - Pilotierung Verfahrensmodell; Projekt Zwieseler Spinne
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Dinslaken
NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
2. Der Auftragswert zur Bekanntmachung vergebener Aufträge (Formular 06 nach Richtlinie 2014/25/EU) wurde mit 1 EUR als fiktiver Wert aus Geheimhaltungsgründen angegeben, um den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen nicht zu beeinträchtigen (zulässig gemäß SektVO §38, Absatz 6, 4.). Mit dieser Bekanntmachung einer Änderung (Formular 20 nach Richtlinie 2014/25/EU) wird nun der Auftragswert um einen vom Auftraggeber festgelegten Auf- oder Abschlag angegeben, um die Nachvollziehbarkeit als auch weiterhin den Geheimwettbewerb zu gewährleisten. Für die Änderung wird ebenfalls der Auf- bzw. Abschlag berücksichtigt. Dies gilt für VII) 1.6 und VII) 2.3.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Schnellläuferprogramm Vorbereitung DSD-Rollout - Pilotierung Verfahrensmodell; Projekt Zwieseler Spinne
Ort: Dinslaken
NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Hauptvertrag beinhaltet die Vergabe Planungs- und Bauleistungen von neuen Stellwerken auf der Strecke 5634, für die Stellbereiche der Betriebsstellen Grafling km 89,5 und Bay. Eisenstein km 134,5 direkt an der Grenze zu Tschechien, in der Stellwerkstechnologie DSTW. Zudem kommt der Ersatz und die Anbindung von 18 BÜ auf dem Strecken-abschnitt.
Die Übertragungstechnik für die Tk-Einrichtungen DBMAS sind im Bestand auf den Strecken der Zwieseler Spinne heute nicht vorhanden.
Die Strecken wurden bis zur Umstrukturierung PRO2020 durch das ehemalige Regionalnetz Bayerwald betrieben. Für den Betrieb der Bestandsstellwerke SigL90 gilt bis heute Bestands-schutz (Anlage nach derzeitigen Richtlinien der DB nicht mehr regelkonform).
Zum Zeitpunkt der durch den Generalunternehmer durchgeführten Ortsbegehungen lagen der PINTSCH GmbH aus diesem Grund keine Bestandspläne für das System DBMAS vor. Die zur Beurteilung des erforderlichen Planungsumfangs notwendigen Unterlagen (Netzkonzepti-on DBMAS) wurden nach Vertragsschluss durch den AG übergeben. Für die neu zu planen-den Tk-Einrichtungen DBMAS sind betriebliche, technische und funktionale Abhängigkeiten zu beachten, die sich weit über den Projektbereich der Zwieseler Spinne auf das Gesamtsys-tem DBMAS auswirken. Die zentralen Komponenten DBMAS sind in der BZ München errich-tet. Die für die Strecke 5634 notwendigen Komponenten sind an das zentrale System in der BZ München anzuschalten. Sowohl Teile der zentralen Komponente der DBMAS in München sowie die neu zu errichteten Komponenten DBMAS in Zwiesel sind Bestandteil dieses Nach-tagsangebotes.
Diese Abhängigkeiten konnten beim Vertragsschluss nicht erfasst werden und sind somit auch nicht Leistungsbestandteil.
Für die Funktionsfähigkeit der neu zu entwickelnden DSTW sind entgegen der Ausführungen des AN im Nachtragsangebot die Tk-Einrichtungen DBMAS erforderlich. Auf Grund der be-trieblich funktionellen Abhängigkeiten sind folgende Stör- und Statusmeldungen in das DBMAS zu implementieren:
• 48V-Stromversorgung,
• EMA/BMA,
• VÜA,
• Klimaüberwachung,
• EWHZ,
• HOA/FBOA,
• Weichenheizungssteuerung,
• Alarm und Störmeldungen FeAK.
Die Implementierung des Übertragungssystems DBMAS ist zur Inbetriebnahme der neuen Stellwerke zwingend erforderlich. Die Tk-Einrichtungen DBMAS dienen dem Personen- und Anlagenschutz, für die Mitarbeiter und die Infrastruktur der DB Netz AG.
Auf Grund des heute gültigen Regelwerkes ist die Anschaltung der Sicherungsanlagen der Stellwerke an das Übertragungssystem DBMAS unumgänglich. Durch den Entfall des Bestandsschutzes ist die Herstellung eines regelkonformen Zustandes durch den 1:1 Ersatzes des SLP Projekt erforderlich.Gemäß der Einzelbeauftragung wurde der AN durch den AG mit der schlüsselfertigen und termingerechten Erstellung des Projektes beauftragt. Die schlüsselfertige Erstellung des Projektes erfolgt auf Basis eines Vertrages mit einem Pauschalfestpreis. Da der AN die Anlagen für die Stör- und Statusmeldungen in das DBMAS implementieren muss, ist die Ausführung der Tk-Einrichtung DBMAS durch den AN unumgänglich. Eine Ab-weichung des GU- Modells würde die Inbetriebnahme des Gesamtprojektes gefährden.