Neubaustrecke Dresden-Prag, Einbindung Heidenau planungsbegleitende Vermessung einschließlich BIM Bestandsmodell Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47028
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Abschnitt II: Gegenstand
Neubaustrecke Dresden-Prag, Einbindung Heidenau planungsbegleitende Vermessung einschließlich BIM Bestandsmodell
Dresden Heidenau
Planungsbegleitende Vermessungsleistungen einschließlich BIM-Bestandsmodellierung im Projektteil 1 Bereich Pirna – Heidenau — Dresden.
2019-DE-TM-0198-S
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Neubaustrecke Dresden-Prag, Einbindung Heidenau planungsbegleitende Vermessung einschließlich BIM Bestandsmodell
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Dresden Heidenau
Neubaustrecke Dresden-Prag, Einbindung Heidenau planungsbegleitende Vermessung einschließlich BIM Bestandsmodell
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Land: Deutschland
Änderung der Objekt- und Attributliste im Zuge des BAP Version 2.0
Die Anlage 18.2 des Hauptvertrages stellt die Objekt- und Attributliste dar. Diese beinhaltet u.a. alle Angaben zu den zu verwendeten Attributen im vertraglich geforderten BIM-Bestandsmodell. Aufgrund des Planungsfortschrittes ist es notwendig diese Liste anzupassen. Zur Auftragsbekanntmachung befand sich der Planer noch in der Leistungsphase 1. Erst im Rahmen der weiteren Planung wurde erkannt, dass eine Änderung der Objekt- und Attributliste notwendig ist, eine entsprechende Freigabe erfolgte zum 11.05.2021.
Das BIM-Bestandsmodell aus der Hauptvertragsleistung stellt die notwendige Planungsgrundlage (ab Lph 3) der weiteren Leistungsphasen im Projekt dar. Der Werkerfolg des AN liegt somit darin ein Bestandsmodell zu entwickeln, welches optimal in der Planung verwendet werden kann. Die Ändeurng der Attributliste und damit einhergehende Beachtung ist somit unabdingbar für den Werkerfolg des AN. MKA004
Der Auftragnehmer ist für die Modellierung des Bestandsmodell verantwortlich. Kernelement dieses Modells ist die Verbindung zwischen Geometrie und Semantik eines Objektes. Der Auftragnehmer ist für beides verantwortlich. Die Attribute beschreiben die Semantik eines Objektes. Die unmittelbare Verzahnung mit der Geometrie des Objektes lassen einen Wechsel des AN nicht zu.Die Attribuierung der Objekte im BIM-Bestandmodell ist eine Hauptvertragsleistung. Ein Wechsel zu einem anderen AN, welcher die geänderte Attributliste anschließend einpflegt ist mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Es würde zu Zusatzkosten führen, da man das gesamte Modell, welches bis zur Änderung erstellt wurde, einem weiteren AN zur Verfügung stellen müsste. Dieser müsste die Grundlagen für die Attribuierung nochmals ermitteln. Das Modell gesamthaft überarbeiten, neu ausgeben und dem vertraglich gebundenen AN wieder zur Verfügung stellen.