Neubaustrecke Dresden-Prag, Einbindung Heidenau planungsbegleitende Vermessung einschließlich BIM Bestandsmodell Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47028
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Abschnitt II: Gegenstand
Neubaustrecke Dresden-Prag, Einbindung Heidenau planungsbegleitende Vermessung einschließlich BIM Bestandsmodell
Dresden Heidenau
Planungsbegleitende Vermessungsleistungen einschließlich BIM-Bestandsmodellierung im Projektteil 1 Bereich Pirna – Heidenau — Dresden.
2019-DE-TM-0198-S
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Neubaustrecke Dresden-Prag, Einbindung Heidenau planungsbegleitende Vermessung einschließlich BIM Bestandsmodell
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Dresden Heidenau
Neubaustrecke Dresden-Prag, Einbindung Heidenau planungsbegleitende Vermessung einschließlich BIM Bestandsmodell
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Land: Deutschland
er AN hat gemäß Hauptvertrag alle Objekte als Volumenkörper zu modellieren. Der Schnitt der Volumenkörper ist vom Vermesser an der angetroffenen Oberfläche (Gelände) zu setzen. Dieser Sachverhalt liegt zum Beispiel bei Brückenwiderlagern vor, deren Flügelwände naturgemäß von Gelände bedeckt und nicht sichtbar sind. Im Sinne einer zielführenden und qualitativen Planungsgrundlage (Werkerfolg) wurde für die Bauwerke festgelegt, dass der Auftragnehmer die Volumenkörper nicht am Gelände enden lässt sondern auch die nicht sichtbaren Kanten mit modelliert.
Die zusätzliche Leistung besteht infolge dessen darin, die zur Verfügung gestellten Bestandsunterlagen der Brückenbauwerke zu sichten und die Maße dieser Kanten zu übernehmen. MKA003
Modellierung nicht sichtbarer Kanten von BauwerkenEine Vergabe der Leistung an einen anderen Auftragnehmer ist technisch nicht möglich. Die Sichtung und Übernahme der Bestandsunterlagen ist die Grundlage der Modellierung. Die Modellierung der Volumenkörper selbst ist Teil des Hauptvertrages. Dementsprechend kann die Sichtung und Übernahme, das die Grundlage der Modellierung bildet nicht durch einen anderen Auftragnehmer erfolgen.Eine Vergabe an einen anderen Auftragnehmer ist mit Zusatzkosten verbunden, da man die Leistung der Modellierung somit ebenfalls anders vergeben müsste. Dementsprechend würde man Leistung aus dem Hauptvertrag entziehen.