Träger Kindertagesstätte Referenznummer der Bekanntmachung: 20/123
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kelsterbach
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 65451
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kelsterbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Träger Kindertagesstätte
Dieses Vergabeverfahren umfasst die Auswahl eines Trägers der sechsgruppigen Kindertagesstätte "Mainhöhe".
Im Zusammenhang mit dem Städtebaulichen Projekt "Soziale Stadt" plant und errichtet die Nassauische Heimstätte im Wohnquartier "Mainhöhe" in der Rüsselsheimer Str. 163 - 203, in Kelsterbach einen Wohnkomplex mit insgesamt 240 Mietwohnungen. Im Erdgeschoss ist die Etablierung und der Betrieb der Kindertagesstätte vorgesehen.
Das Gebäude befindet sich derzeit im Bau und soll voraussichtlich im Frühjahr 2023 fertigstellt werden. Die Kindertagesstätte soll möglichst zeitnah nach mit Übergabe des fertiggestellten Baus in Betrieb genommen werden, wobei der genaue Termin der Inbetriebnahme von dem weiteren Verlauf der Bauarbeiten abhängt (Zielsetzung Ende 2. Quartal 2023).
Dieses Vergabeverfahren umfasst die Auswahl eines Trägers der sechsgruppigen Kindertagesstätte "Mainhöhe".
Die Einzelheiten finden sich in der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenbach
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63069
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YME6EH2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de