Groß-Gerauer Bäder GmbH, Ausschreibung der Ingenieurleistungen Freianlagen-Planung (LPH 1-9) für das Projekt „Sanierung Freibad, Theodor-Heuss-Straße 22, 64521 Groß-Gerau“ Referenznummer der Bekanntmachung: 22/00467
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 228-656582)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rechtsanwaelteszk.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.subreport-elvis.de/E81957398
Abschnitt II: Gegenstand
Groß-Gerauer Bäder GmbH, Ausschreibung der Ingenieurleistungen Freianlagen-Planung (LPH 1-9) für das Projekt „Sanierung Freibad, Theodor-Heuss-Straße 22, 64521 Groß-Gerau“
Mit dem hiesigen EU-weiten Vergabeverfahren sollen folgende Ingenieurleistungen nach der HOAI für das Projekt "Sanierung Freibad in Groß-Gerau" vergeben werden:
Leistungsbild Freianlagen-Planung: Betonsanierung des 50 m Schwimmbeckens mit angegliedertem Sprungbecken und Überlaufrinnen = Grundleistungen gemäß §§ 38 ff. HOAI (Leistungsphasen 1-9) nebst Besonderen Leistungen. Die Ausschreibung erfolgt als stufenweise Beauftragung (1. Stufe: LPH 1-3/ 2. Stufe: LPH 4-8/ 3. Stufe: LPH 9).
Die Vergabeunterlagen nebst Anlagen werden auf der Vergabeplattform des Auftraggebers (subreport Elvis) elektronisch zur Verfügung gestellt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Im Rahmen der vorliegenden Korrekturbekanntmachung wird in Ergänzung zu Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) ein weiteres/ zusätzliches Eignungskriterium wie folgt aufgestellt:
12. Nachweis der Zusatzausbildung / Befähigung zur Betonsanierung (gesondert vorzulegen):
Die Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) und die Technische Regel des Deutschen Instituts für Bautechnik setzen voraus, dass jede Instandhaltungsmaßnahme (Inspektion, Wartung, Instandsetzung, Verbesserung) durch einen Sachkundigen Planer (SKP) durchgeführt wird und dass die Ausführung von Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen nach einen Instandsetzungsplan durch einen SKP begleitet wird. Der SKP muss über besondere Kenntnisse auf diesem Aufgabengebiet verfügen. Dieser Kenntnisnachweis kann z.B. durch einen erfolgreich abgeschlossenen Lehrgang gemäß Ausbildungs-, Prüfungs- und Weiterbildungsordnung des Ausbildungsbeirats beim Deutschen Institut für Prüfung und Überwachung e. V. (ABB-SKP) oder durch einen gleichwertigen Lehrgang erfolgen. Der Kenntnisnachweis kann auch durch Dokumente eines anderen Mitgliedstaates, aus denen hervorgeht, dass die Anforderungen erfüllt sind, bescheinigt werden.Aufgrund dieser nachträglichen Änderung wird die Teilnahmefrist für die Bewerber bis zum 03.01.2023,12:00 Uhr, verlängert.