Neubaustrecke Dresden-Prag, Einbindung Heidenau planungsbegleitende Vermessung einschließlich BIM Bestandsmodell Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47028
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Abschnitt II: Gegenstand
Neubaustrecke Dresden-Prag, Einbindung Heidenau planungsbegleitende Vermessung einschließlich BIM Bestandsmodell
Dresden Heidenau
Planungsbegleitende Vermessungsleistungen einschließlich BIM-Bestandsmodellierung im Projektteil 1 Bereich Pirna – Heidenau — Dresden.
2019-DE-TM-0198-S
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Neubaustrecke Dresden-Prag, Einbindung Heidenau planungsbegleitende Vermessung einschließlich BIM Bestandsmodell
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Dresden Heidenau
Neubaustrecke Dresden-Prag, Einbindung Heidenau planungsbegleitende Vermessung einschließlich BIM Bestandsmodell
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Land: Deutschland
Anpassung DGM an die Teilmodelle PA 1.2
Der Auftragnehmer ist gemäß oben aufgeführten Punkt 3 mit der Ergänzung des zur Verfügung gestellten DGM2019 um die im Hauptvertrag definierte Bereiche beauftragt. Im Zuge des Planungsfortschrittes nach der Auftragsbekanntmachung und der damit verbundenen Fortschreibung des BIM-Abwicklungsplanes und der Erstellung des BIM-Modells erfolgte in Zusammenwirkung mit der BIM-Gesamtkoordination (Planer) eine notwendige Neuaufteilung es BIM-Modells in 3 Teilbereiche. Die Ursache liegt in der hohen Datenmenge und der damit verbundenen Performance-Probleme notwendiger Softwarelösungen. Der zusätzliche Aufwand des Auftragnehmers besteht darin, das DGM an diese drei Teilmodelle anzupassen. Das DGM ist Bestandsteil des Hauptvertrages des AN und eine Grundlage des BIM-Bestandsmodells. Eine qualifizierte Planungsgrundlage ergibt sich nur, wenn das DGM mit den Grenzen der Teilmodelle übereinstimmt. MKA005
Der Auftragnehmer ist für die Erstellung des gesamthaften DGM im PA 1.2 verantwortlich. Dafür nimmt der das DGM2019 des AG auf und ergänzt es um die im Hauptvertrag definierten Bereiche. Eine lösgelöste Aufteilung des gesamthaften DGM durch einen Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, da das DGM nur in den nativen Dateiformaten durch den AN gewählten Softwareprodukten angepasst werden kann. Ein Wechsel des AN und dem damit verbundnen möglichen Wechsel der Software kann Fehler in der Erzeugung des DGM hervorbringen. Die Qualität des Werkerfolges wäre somit gefährdet. Ein Wechsel des AN wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden, da es notwendig wäre, dass der gebundene AN das durch einen Dritten erzeugte DGM im Rahmen einer zusätzlichen Qualitätsprüfung detailliert prüfen müsste, da die Verwendung anderer Softwareprodukte mögliche Fehler in das Werk des gebundenen AN einbringen kann.