Stellwerksanpassung Glücksstadt (MCL84) - Umbau der Sicherungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI61222
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Stellwerksanpassung Glücksstadt (MCL84) - Umbau der Sicherungsanlage
Stellwerksanpassung Glücksstadt (MCL84) - Umbau der Sicherungsanlage
Stellwerksanpassung Glücksstadt
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Ausschreibung der Maßnahme erfolgt als Freihändige Vergabe ohne
Wettbewerb (EU: Verhandlungsverfahren ohne ÖT) zu den Bedingungen des Modulvertrages 3 für RSTW
Umbauten. Zulässig gemäß SektVO, §13, Abs. 2, Punkt 3. ('wenn der Auftrag aus technischen oder
künstlerischen Gründen oder auf Grund des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten nur von einem
bestimmten Unternehmen ausgeführt werden kann.'). Bei diesem Einzelprojekt handelt es sich um die
Anpassung und Änderung von bestehenden RSTW. Diese können nur durch den Ersteller der
Bestandsanlage realisiert werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stellwerksanpassung Glücksstadt (MCL84) - Umbau der Sicherungsanlage
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 71254
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.