A1 083250 - Malerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0455-2022-2211
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
A1 083250 - Malerarbeiten
Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen (DIN 18 363);
Wiesbaden, Schlossplatz 1-3
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen beinhalten im Wesentlichen:
- DIN18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
- DIN18363 Maler- und Lackierarbeiten
Übersicht der wesentlichen zu erbringenden Leistungen:
- Anstrich Wandflächen Grundierungen/Imprägnierung ca. 1.400 m²
- Anstrich Wandflächen Kalkfarbe 3.400 m²
- Anstrich Deckenflächen Leimfarbe ca. 240 m²
- Anstrich Deckenflächen Dispersion-Silikatfarbe ca. 590 m²
- Anstrich MDF Blenden
- Schutzabdeckungen
Beschreibung des Bestands:
Die Wandflächen im 2.OG sind mit einen Kalkglätte in der Oberflächenqualität Q3 neu hergestellt. Die Deckenflächen im 2.OG sind teilweise neu verputzt, oder bei Altputz abgebeizt und gereinigt worden.
Im Ostflügel DG sind größtenteils Trockenbauwände, In den WCs und in einigen Fluren sind Abhangdecken. Die Akustik-Decken werden nicht gestrichen.
Ziel der Arbeiten:
Ziel der Arbeiten sind fertige Wand- und Deckenoberflächen im gesamten DG und 2.OG sowie die WCs in allen Geschossen. Ausgenommen sind die Akustikdecken, diese werden bauseits beschichtet.
Alle Räume im DG und 2.OG werden zukünftig als Büroräume intensiv
genutzt werden.
Besondere Einschränkungen bei durchzuführenden Arbeiten:
-Arbeiten im historischen Bestand-
Infolge der Tätigkeiten in einem denkmalpflegerischen und kunstgeschichtlichen hochwertigen Umfeld (im EG und 1.OG mit vollständiger
Ausstattung) müssen alle Maßnahmen in enger Abstimmung und
Überwachung durch den begleitenden Restaurator und die Bauleitung
durchgeführt werden. Alle Arbeiten müssen generell mit handgeführten
Geräten erschütterungs-, lärm- und staubarm vollzogen werden.
Die Freisetzung von Wasser während der Arbeiten im Gebäudeinneren
ist generell verboten. Schmutzende, nicht ortsgebundene Arbeiten
(Zuschnitt, Reinigung, Schleifen etc.) sind grundsätzlich nur ausserhalb
der geschlossenen Räume zulässig. Schmutzende, ortsgebundene Ar-
beiten (Schleifen, Zuschnitt vor Ort etc) sind entsprechend nur unter
zeitgleicher Direktabsaugung durch geeignete Industrie-Staubsauger mit
Staubfilter Klasse EPA E12, möglichst mit Vorabscheider, zulässig und
entsprechend zu kalkulieren.
Für die Arbeiten darf daher seitens des Auftragnehmers (AN) nur Personal
eingesetzt werden, das über die nötige Sach- und Fachkunde für Arbeiten
an denkmalgeschützten Bestandsgebäuden verfügt und über die Besonder-
heiten der Ausführung und die Abstimmungen und Anweisungen der Bau-
leitung und des Restaurators vollständig unterrichtet ist.
Insofern ist für alle Leistungen des AN ein Höchstmaß an Umsicht und
Genauigkeit bei der Ausführung seiner Leistungen erforderlich, um
jegliche Beschädigungen oder Verluste des einmaligen historischen
Bestandes zu vermeiden. Dem AN obliegt eine besondere Sorgfaltspflicht
und Kontrolle des eigenen Personals.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://vergabe.hessen.de/NetServer/download/124-Bund_2019.pdf
Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen:
Geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise: 'Keine'
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://vergabe.hessen.de/NetServer/download/124-Bund_2019.pdf
Siehe Punkt III.2.1
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://vergabe.hessen.de/NetServer/download/124-Bund_2019.pdf
Siehe Punkt III.2.1
Abschnitt IV: Verfahren
Zu der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) als Zentrale Vergabestelle im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung, ist bei europaweiten Ausschreibungen seit 18. April 2017 zur elektronischen Kommunikation verpflichtet.
https://vergabe.hessen.de/NetServer/download/Hinweisblatt_lbih.pdf
Eine Angebotsabgabe per E-Mail entspricht diesen Anforderungen nicht!
Konkrete Einzelheiten zu den Verfahren entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Nur diese Angaben sind rechtlich verbindlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.