Abschluss eines Hersteller-Support-Vertrages für 1 Jahr Referenznummer der Bekanntmachung: 1000-2022
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hzd.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss eines Hersteller-Support-Vertrages für 1 Jahr
Um einen sicheren und reibungslosen Betrieb der zentral betriebenen Microsoft-basierenden IT-Infrastrukturen kritischer Verfahren wie z.B. E-Mail-und Directory-Services, sowie der "Zentralen Betreiberplattform" (ZBP) zu gewährleisten, ist es notwendig, den über den 1st-, 2nd- und 3rd-Level-Support hinausgehenden Hersteller-Support sicherzustellen.
Beschaffung eines über den 1st-, 2nd- und 3rd-Level-Support hinausgehenden Hersteller-Supports (Microsoft Unified Support „Performance“) für die Dauer von 1 Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Die zentral betriebenen Microsoft-basierten IT-Infrastrukturen des Auftraggebers erfordern einen Herstellersupport. Aufgrund der Auftraggeberseitigen (Sicherheits-)Anforderungen und aufgrund bestehender Urheber- bzw.Vertriebsrechte des Auftragnehmers können die Microsoft Unified Supportleistungen alleine durch den Auftraggeber betrieben werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Abschluss eines Hersteller-Support-Vertrages für 1 Jahr
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)