Unterbringung von gefährlichen Hunden Referenznummer der Bekanntmachung: 32-2022-00005
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterbringung von gefährlichen Hunden
Die zu erbringenden Leistungen umfasst die Unterbringung von gefährlichen Hunden im Sinne des § 2 HundeVO gemäß den in der Leistungsbeschreibung festgelegten und gesetzlichen Regelungen.
In der Liegenschaft des Verwahrers
Projektbeschreibung s.u. unter "Beschreibung/Gegenstand des Auftrags"
Optionale Verlängerung von max. 2 x 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
-Aktuelles, erweitertes Führungszeugnis der Belegart 0 des Geschäftsführers / Eigentümer (Die Relevanz der Einträge orientiert sich an § 5 HundeVO)
-Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 TierSchG
-Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 8f TierSchG
- Formular "Weitere Eigenerklärungen zur Eignung im Vergabeverfahren" zu Insolvenz/Liquidation, schwere Verfehlung gem. § 124 oder 124 GWB, Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen
- Erklärung über die Verpflichtung des Abschlusses einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensereignis:
bei Personen- und Sachschäden, pauschal 5.000.000,- Euro
bei Vermögensschäden (insb. gem. Bundesdatenschutzgesetz und EU-DSGVO) 250.000,- Euro
bei Personlichkeitsrechtsverletzungen 500.000,- Euro
- Darstellung bzw. Eigenerklärung, dass das Unterbringungsgelände im Stadtgebiet Frankfurt a.M. bzw. Umgebung liegt und max. 20 km vom Dienstgebäude der Hinterlegerin (Kleyerstraße 86, 60326 Frankfurt a.M.) entfernt ist
- Mitarbeiteranzahl / Organigramm
- Einreichung eines Lageplans der Unterbringung inkl. Gesamtplan des Pensionsgrundstücks, eingzeichnete Lage der anzumietenden Zwinger der Hinterlegering, ggf. Zwingernummern
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).