Beauftragung einer Werbeagentur Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-LR-0004
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rentenbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beauftragung einer Werbeagentur
Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungen einer Werbeagentur. Die Rentenbank fährt seit vielen Jahren eine erfolgreiche Marketingkampagne, welche die Bekanntheit und das Ansehen der Rentenbank in den spezifischen Branchen des Förderauftrags gesteigert hat. Beabsichtigt ist, die bisher erfolgreiche Marketingarbeit mit einer modernen Marketingkampagne fortzuführen und zu intensivieren.
Landwirtschaftliche Rentenbank Theodor-Heuss-Allee 80 60486 Frankfurt am Main
Vorgesehen ist die Beauftragung einer Agentur als Lead-Agentur mit der finalen Ausarbeitung und Umsetzung einer nationalen und internationalen Kommunikationskampagne zur Steigerung der Markenbekanntheit und -awareness der Marke "Landwirtschaftliche Rentenbank". Durch die neue Kommunikationskampagne sollen crossmedial unterschiedliche Zielgruppen, insbesondere
- Geschäftspartner des Kunden - Genossenschaftsbanken, Sparkassen, Geschäftsbanken in Deutschland/EU -,
- Unternehmen der Landwirtschaft sowie der ihr vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereiche, Unternehmen der Erzeugung Erneuerbarer Energien (mit Bezug zum ländlichen Raum), Kommunen/Zweckverbände im ländlichen Raum und Start-ups/Innovatoren,
- Investoren - Zentralbanken, Internationale Finanzinstitute, Versicherungen, Banken, Fonds, aber auch
- "grüne" Verbände und Interessenvertretungen, Politik und Administration, Behörden, Forschungseinrichtungen, Aufsichtsbehörden, Rating-Agenturen, Medien (Wirtschaftspresse/Landwirtschafts- und Agrarpresse) sowie die breite Öffentlichkeit
angesprochen werden.
Aufgabe der Agentur wird es sein, durch die zu erarbeitende Kommunikationskampagne die erreichte Markenbekanntheit weiter zu steigern und die Rentenbank bei den angesprochenen Zielgruppen als nachhaltigen, verlässlichen, hochkompetenten Partner, der den laufenden Transformationsprozess begleitet und unterstützt und den Zielgruppen in allen wirtschaftlichen Fragestellungen kompetent zur Seite steht, zu etablieren und diese Stellung zu festigen. Darüber hinaus ist es Aufgabe der Agentur, die besonderen Anstrengungen der Rentenbank im Hinblick auf nachhaltige Arbeitsweisen und Dienstleistungen ebenso nach außen, in die Rentenbank, zu kommunizieren, wie auch nach innen in besonderer Weise das Bewusstsein im Hinblick auf die besondere Stellung und das vorhandene Know-how der Rentenbank zu verdeutlichen.
Die Beauftragung der Agentur umfasst insbesondere
- die Entwicklung einer neuen, eigenständigen Dachmarkenkampagne, die sich an der bisherigen (erfolgreichen) Kampagne orientieren soll, die national wie auch international wirksam ist,
- den Entwurf und die Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen und Kampagnen in digitalen wie analogen Kanälen, die auf die Dachmarke einzahlen
die strategische Führung der Dachmarkenkampagne (national und international).
Das voraussichtliche Jahresbudget für die Entwicklung und Umsetzung der Agenturleistungen nach diesem Vertrag beläuft sich auf ca. EUR 840.000,-- (netto) und umfasst sowohl das Agenturhonorar, wie auch Umsetzungskosten, die im Rahmen der Kampagne anfallen sowie sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit und für Mediaschaltungen anfallen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.its-a-boy.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNA6MA6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vorinformation erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vorinformation benannten Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]