Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb: Nidda - Stadt am Fluss - Erschließung der Potentiale Referenznummer der Bekanntmachung: 2022 WB Nidda
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nidda
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 63667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nidda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb: Nidda - Stadt am Fluss - Erschließung der Potentiale
Vom zentralen Leitbild „NIDDA - STADT AM FLUSS, ERSCHLIESSUNG DER POTENTIALE"
ausgehend gilt als übergeordnetes Ziel, die vorhandenen Potentiale des städtisch geprägten Kernbereichs und die Nähe zur Nidda durch geeignete Maßnahmen zu erschließen und miteinander zu verknüpfen. Der Kernbereich von Nidda soll lt. Integriertem Stadtentwicklungskonzept (ISEK 2020) nicht nur an heutige, sondern auch an zukünftige Anforderungen in baulicher, energetischer, funktionaler und gestalterischer Hinsicht angepasst und dementsprechend entwickelt werden. Gleichzeitig soll eine Aufwertung und Neugestaltung der Freiraumstrukturen zur Steigerung der Attraktivität des Gebietes erfolgen und zur Integration des Gewässers in das städtische Leben beitragen.
Gegenstand ist eine landschaftsarchitektonisch-städtebauliche Planung, die sich auf die Fachgebiete Freianlagen- und Landschaftsplanung, Landschaftsarchitektur, Städtebau und Stadtplanung sowie bedingt Architektur und Verkehrsplanung erstreckt.
Die Ergebnisse dieses Wettbewerbs sollen als Grundlage für die folgenden Planungsschritte dienen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eine Bewerbung ist nur mit dem vom Auslober ausgegebenen formalisierten Bewerbungsbogen möglich. Die Bewerbungsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.subreport.de/E57977489
Zum Auswahlverfahren wird nur zugelassen, wer diesen Bewerbungsbogen verwendet und fristgerecht ausschließlich über die o. g. Vergabeplattform eingereicht hat.
Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Bei einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist ein/e bevollmächtigte/r Vertreter*in zu benennen; jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat einen separaten Bewerbungsbogen auszufüllen.
Ausnahme bilden die Referenzen (gelten in Summe für die Bewerbergemeinschaft) sowie die Erklärung zur örtlichen Präsenz (sind von einem der Bewerbergemeinschaftspartner stellvertretend zu unterschreiben).
In seiner Bewerbererklärung und den dargestellten Projekten belegt der Bewerber seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit(§§ 45 und 46 Vergabeverordnung - VgV 2016).
Insgesamt macht er seine besondere Eignung und Kompetenz für die anstehende Wettbewerbsaufgabe deutlich, die erwarten lässt, dass er einen guten Lösungsvorschlag macht.
Den formalen Kriterien müssen die Bewerber*innen, wenn sie zum Auswahlverfahren zugelassen werden wollen, ausnahmslos genügen.
Landschaftsarchitekt*innen, Stadtplaner*innen, Städtebauarchitekt*innen, Architekt*innen,
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, welche die in der Auslobung geforderten fachlichen Anforderungen sowie die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt*in, Stadtplaner*in, Städtebauarchitekt*in, Architekt*in zu führen.
Architekt*innen und Stadtplaner*innen/Städtebauarchitekt*innen sind in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen zulässig. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Die Bewerbergemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
Bei teilnehmenden Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
- Qualität, Identitätsstiftung und Nachhaltigkeit der Struktur- und Gestaltungsidee des Gesamtkonzepts
- Qualität der Gestalterische Umsetzung Thema „Stadt am Fluss"- Vernetzung mit der Stadt - Erlebbarkeit des Flusses
- Umsetzung des klimaökologischen Leitbildes/Zielvorgaben inklusive Mobilität (Fußgänger Radfahrer)
- Einbindung in das Umfeld (städtebauliche und freiräumliche Verflechtung, Berücksichtigung der nachbarrechtlichen Bezüge)
- Funktionserfüllung, Wirtschaftlichkeit und technische Realisierbarkeit
- Planungs- und baurechtliche Umsetzbarkeit
Die Reihenfolge der Aufzählung stellt keine Gewichtung der Kriterien dar.
Für den Wettbewerb wird insgesamt ein Preisgeld von 45.000,-- € (zzgl. MwSt.) zur Verfügung gestellt.
Für die Teilnehmerteams wird eine Aufwandsentschädigung von 20.000,-- € (netto) zur Verfügung gestellt. Anspruch auf dieses (zu gleichen Teilen aufgeteilte) Honorar haben alle Verfahrensteilnehmer, die fristgerecht einen vollständigen und prüffähigen Beitrag eingereicht haben. Ob ein Beitrag diese Kriterien erfüllt, entscheidet das Preisgericht.
Darüber hinaus werden 25.000,-- € (netto) als Preisgelder zur Verfügung gestellt.
1. Preis 12.500,-- Euro [ 50 % ]
2. Preis 7.500,-- Euro [ 30 % ]
3. Preis 5.000,-- Euro [ 20 % ]
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Preisgelder vorzunehmen.
Die Auszahlung der Honorare und Preisgelder erfolgt gegen Rechnungsstellung der Teilnehmer im Anschluss an das Verfahren. In den Summen ist die Mehrwertsteuer nicht enthalten, sie ist gesondert in Rechnung zu stellen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Geforderte Nachweise
- ausgefüllter und vom Bewerber rechtsverbindlich unterschriebener Bewerbungsbogen (Antrag auf Teilnahme am Wettbewerbsverfahren).
- ein aktueller (nicht älter als 6 Monate) Handelsregister- bzw. Partnerschaftsregisterauszug; vorzulegen als GmbH bzw. PartGmbB (soweit erforderlich)
- Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch beigefügte Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer (Landschaftsarchitekt*in, Stadtplaner*in, Architekt*in) bzw. Bauvorlageberechtigung, jeweils nicht älter als 6 Monate bzw. gültig für das Jahr 2022
Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitige Vorlage des vom Bewerber unterschriebenen Bewerbungsbogens sowie der Erklärungen zu § 123 und § 124 GWB, Nichtvorlage des aktuellen Handelsregisterauszuges (soweit erforderlich) führen zum Ausschluss der Bewerbung. Bewerbungen nur für Teilleistungen sowie Mehrfachbewerbungen führen ebenfalls zum Ausschluss der Bewerbung.
Nachweis der beruflichen Befähigung
Je ein realisiertes Referenzprojekt mit folgenden Mindestkriterien ist nachweisen:
- öffentliches Bauvorhaben (hier insbesondere Freiflächenplanung/-gestaltung)
- Einstufung in die Honorarzone III (§ 40 HOAI) oder höher,
Referenzen aus früheren Tätigkeiten in anderen Büros werden zugelassen, soweit dargelegt werden kann, dass diese in leitender Position erbracht worden sind.
Der Bewerbung sind die o.g. Unterlagen beizufügen.
Qualifizieren sich mehr als maximal 20 Bewerber*innen, entscheidet das Los. Teilnahmeberechtigt sind nur die ausgewählten Büros.
Bewerber*innen, die bis zum genannten Termin ihre Teilnahme nicht erklärt haben, sind zur Teilnahme nicht mehr berechtigt. Für diese Fälle werden Nachrücker bestimmt.
2. Bei der Umsetzung des Projekts ist einer der Preisträger*innen unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts mit den weiteren Planungsleistungen (HOAI 2021 § 40 LPH 2-5) zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.
Bei einem Planungswettbewerb, der nach den Vorgaben der VgV durchgeführt wurde und bei dem sich der Auslober verpflichtet hat, einen der Preisträger*innen zu beauftragen, muss er alle Preisträger*innen zu Verhandlungen über die Auftragsvergabe auffordern (VgV § 14 Abs. 8).
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der Preisträger*innen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Art und Umfang der Beauftragung müssen sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird. Sie erstreckt sich in der Regel mindestens bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung.
Die Planungsleistungen werden sodann nach der HOAI 2021 vergeben. Die Teilnehmer des Wettbewerbsverfahrens verpflichten sich, im Falle einer weiteren Beauftragung die weitere Bearbeitung zu übernehmen und diese durchzuführen.
3. Verhandlungsverfahren:
Im Anschluss an den Planungswettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit allen Preisträgern des Wettbewerbs nach § 14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV durchgeführt. Eine Eignungsleihe gem. § 47 VgV ist zulässig. (Eignungskriterien vgl. Bewerbungsbogen)
Zuschlagskriterien für die Auftragsvergabe:
Wettbewerbsergebnis 40 % und Weiterentwicklung Wettbewerbsergebnis 10 %,
Nachhaltigkeit 25 %
Eindrücke Team und Präsentation 10 %
Gesamthonorar 15 %
4. Vorgesehene weitere Termine:
Rückfragenkolloquium: Februar 2023
Abgabe Wettbewerbsarbeit Anfang April 2023
Preisgerichtssitzung Ende Mai 2023
anschließend Ausstellung
Wir behalten uns vor, das Preisgericht und/oder die Preisrichtervorbesprechung mit Rückfragenkolloquium digital/online - ohne Präsenzveranstaltung - durchzuführen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
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Fax: [gelöscht]