Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung im PfA 7.1 KaBa Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI31938
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung im PfA 7.1 KaBa
Baugrunduntersuchungen und Gründungsberatung Stufe 2 im PfA 7.1 KaBa
Sehr
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung im PfA 7.1 KaBa
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung im PfA 7.1 KaBa
Baugrunduntersuchungen und Gründungsberatung Stufe 2 im PfA 7.1 KaBa
Sehr
keine Rahmenvereinbarung
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
LÄA 09 Mehraufwand zu Geoelektrischen Untersuchungen zur Detektion der Salzfahne
Es werden im Rahmen der geoelektrischen Untersuchung zur Bestimmung der Ausdehnung der Salzkonzentration im
Burgwaldsee zusätzliche Messprofilmeter erforderlich, die nicht im beauftragten Leistungsumfang erhalten sind.
Störeinflüsse bei den Messungen, hervorgerufen durch den kathodischen Korrosionsschutz der Ferngasleitung, haben
Wiederholungsmessungen zur Folge, da sie das elektrische Feld stören. Des Weiteren erschweren lückenhaft vorliegende
Betretungserlaubnisse bzw. Auflagen aus Gestattungsverträgen und dichter Waldbewuchs/unzureichender Freischnitt das
Vorhaben, sodass daraus ein Mehraufwand resultiert.
Ein Wechsel des AN bringt erhebliche Schwierigkeiten mit sich, da sich der neue AN in die Details neu einarbeiten müsste und
massive Verlängerungen des Leistungsablaufs mit sich ziehen würde, da hier eine Abhängigkeit mit den anderen bereits
gebundenen Vertragspartnern besteht. Bei einer Neuauschreibung käme es zum sofortigen Stillstand der Bohrleistungen, welches
auch zum Stillstand der Leistungen der anderen Vertragspartner führen würde. Des Weiteren würde der Wechsel des AN eine
Neuausschreibung für die zu erbringenden Leistungen zur Folge haben. Die freien Kapazitäten in diesem Marktsegment sind z.Zt.
äußerst begrenzt, außerdem bestehen hier bereits verschiedene ineinader greifende Leistungen.