Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung im PfA 7.1 KaBa Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI31938
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung im PfA 7.1 KaBa
Baugrunduntersuchungen und Gründungsberatung Stufe 2 im PfA 7.1 KaBa
Sehr
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung im PfA 7.1 KaBa
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung im PfA 7.1 KaBa
Baugrunduntersuchungen und Gründungsberatung Stufe 2 im PfA 7.1 KaBa
Sehr
keine Rahmenvereinbarung
LÄA 17 Mehrfertigungen Antragsunterlagen WA (e-312519)
Rahmen des Ingenieurvertrages zwischen der DB Netz AG und gbm ist das Einreichen von Antragsunterlagen für die
wasserrechtliche Genehmigung von Aufschlussbohrungen Bestandteil des Vertrages. Vertraglich vereinbart ist die Übergabe der
notwendigen Unterlagen an die Behörden in dreifacher Ausführung in analoger Form.
Für die wasserrechtliche Genehmigung der Aufschlussbohrungen des erweiterten 2.EKP sind laut dem Landratsamt
voraussichtlich 13 Träger öffentlicher Belange betroffen. Aus diesem Grund hat das LRA Ortenaukreis die gbm um die Übergabe
von 10 Ausfertigungen des Antrages gebeten, um eine schnellere Bearbeitung zu ermöglichen.
Die wasserrechtliche Genehmigung von Erkundungsbohrungen, die in das Grundwasserregime eingreifen, ist eine
Grundvoraussetzung für die Durchführung der Arbeiten. Um eine weitere Verzögerung des Bohrprogrammes zu vermeiden, ist
eine möglichst schnelle Bearbeitung von Anträgen durch die Behörden unabdingbar.
Aus diesem Grund ist die Anfertigung von zusätzlichen Unterlagen, die eine Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens
ermöglichen, gerechtfertigt.
In diesem Fall ist ein evtl. Wechsel des AN irrelevant, da es sich um die Vervielfältigung (7fache Ausführung) von Unterlagen
handelt, die ohnehin in dreifacher Ausführung vertraglich festgelegt sind