22FEI60220 / Zentrales Stellwerk ESTW Rostock Seehafen (ZIRS) Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI60220
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
22FEI60220 / Zentrales Stellwerk ESTW Rostock Seehafen (ZIRS)
22FEI60220 / Zentrales Stellwerk ESTW Rostock Seehafen (ZIRS)
Rostock
Betriebsfertige Lieferung und Erstellung des Elektronischen Stellwerks (ESTW) Rostock Seehafen
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Lieferleistung. Die Finanzierung erfolgt überwiegend aus der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV). Die Ausschreibung der Maßnahme erfolgt gemäß Modulvertrag 5, Punkt 5.2 im Nichtoffenen Verfahren zwischen allen Lieferanten mit denen der AG einen Modulvertrag 5 abgeschlossen hat. Der Modulvertrag 5 ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern. Er wurde gemäß Anlage 10 der LuFV (Anwendung, da ESTW-Projekte überwiegend LuFV-finanziert werden) in einem EU-weiten Verhandlungsverfahren abgeschlossen. Der öffentliche Teilnahmewettbewerb wurde durch ein EU-weites Prüfsystem ersetzt (zulässig gemäß §48 der SektVO).
Abschnitt V: Auftragsvergabe
22FEI60220 / Zentrales Stellwerk ESTW Rostock Seehafen (ZIRS)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.