EU-P 0856-22BV1 Gummiabriebbeseitigung im gesamten Start-/Landebahnsystem des Flughafen Frankfurt am Main Referenznummer der Bekanntmachung: EU-P 0856-22BV1
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]99
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-P 0856-22BV1 Gummiabriebbeseitigung im gesamten Start-/Landebahnsystem des Flughafen Frankfurt am Main
Im Rahmen der Instandhaltung auf den Start-/Landebahnen des Flughafens Frankfurt am Main ist zur Sicherstellung der Oberflächenrauigkeit mehrmals jährlich der von den landenden Flugzeugen hinterlassene Gummiabrieb in reiner Nachtarbeit zu beseitigen. Das bei der Gummiabriebbeseitigung anfallende Abwasser ist zur Einleitung ins Schmutzwassernetz gemäß Grenzwerte Abwassereinleitung der Fraport AG und Entwässerungssatzung der Stadt Frankfurt am Main aufzubereiten.
Weitere Angaben unter II.2.4
Ausführungsbeginn: ca. 01.07.2023
Ausführungsende: ca. 30.06.2024
Zur Ausführung kommen pro Jahr im Start-/Landebahnsystem in reiner Nachtarbeit zwischen 23.00 Uhr und 04.45 Uhr:
- 250.000 m² Gummiabriebbeseitigung Aufsetzzone, Beton und Asphalt, teilweise auf Flächen
mit vorhandenem Grinding oder Beschichtung mit Anti-Skid-Belag
- 50.000 m² Reinigung Mittelbereich von Gummi, Beton und Asphalt
- 30.000 m² Reinigung Markierung, Beton und Asphalt
Reinigungsturnus: ca. 4-6 x pro Jahr, ca. alle 7 bis 14 Wochen
In/Mit der Bewerbung zur Zulassung zur Angebotsabgabe ist darzulegen/vorzulegen:
- Durchschnittlicher jährlicher Umsatz im Geschäftsfeld Gummiabriebbeseitigung mindestens
500.000,00 €/Jahr
Der durchschnittliche jährliche Umsatz ist nur für die Leistung "Gummiabriebbeseitigung"
anzugeben, nicht für das Gesamtunternehmen/Konzern und nicht für verwandte Leistungen
wie z. B. Demarkierung, Straßenreinigung, etc..
Für den Fall, dass das Referenzprojekt Gegenstand eines Auftrags mit mehreren, ggf. weiteren Leistungsgegenständen war (gemischter Auftrag), ist allein das Auftragsvolumen des Leistungsteils maßgeblich, das zu den verfahrensgegenständlichen Leistungen vergleichbar ist, d.h. das Auftragsvolumen für den Leistungsteil Beseitigung Gummiabrieb (Beton) bzw. Beseitigung Gummiabrieb (Asphalt). Die Angabe des Gesamtauftragswerts der Referenzleistung ist nicht zulässig, wenn in dem Referenzprojekt auch Leistungen erbracht wurden, die den ausschreibungsgegenständlichen Leistungen nicht vergleichbar sind.“
Bezeichnung des Auftraggebers, wobei die Anschrift und der Ansprechpartner beim Referenz-Auftraggeber mit Telefonnummer mit zu benennen sind.
Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein, das jährliche Auftragsvolumen der Referenzen muss rein für das Gewerk Gummiabriebbeseitigung mindestens 150.000,00 /Jahr betragen.
- 1 Referenz Gummiabriebbeseitigung in reiner Nachtarbeit auf Asphalt auf einem europäischen
Flughafen mit einem Reinigungsturnus von mind. 2x jährlich pro Landebahnkopf bei einer
Reinigungsleistung von mind. 12.600 m2/Nacht innerhalb 5 Stunden effektiver Arbeitszeit.
- 1 Referenz Gummiabriebbeseitigung in reiner Nachtarbeit auf Beton auf einem europäischen
Flughafen mit einem Reinigungsturnus von mind. 2x jährlich pro Landebahnkopf bei einer
Reinigungsleistung von mind. 12.600 m2/Nacht innerhalb 5 Stunden effektiver Arbeitszeit.
- Durchführung von Gummiabriebbeseitigung in reiner Nachtarbeit am Wochenende Samstag
auf Sonntag und Sonntag auf Montag oder aus einem Feiertag heraus auf einem
europäischen Flughafen bei einer Reinigungsleistung von mind. 12.600 m2/Nacht innerhalb
5 Stunden effektiver Arbeitszeit. Diese mögliche Erfordernis muss, sofern nicht zur Aufführung
gekommen, zumindest vertraglich vereinbart gewesen sein. Dieser Nachweis ist vorzulegen.
- Durchführung von Gummiabriebbeseitigung in reiner Nachtarbeit bei kurzer Reaktionszeit.
Arbeitsaufnahme binnen 48 Stunden nach Aufforderung bei garantierter Reinigungsleistung
von mind. 6.000 m2/Nacht bei 5 Stunden effektiver Arbeitszeit. Diese mögliche Erfordernis
muss, sofern nicht zur Aufführung gekommen, zumindest vertraglich vereinbart gewesen sein.
Dieser Nachweis ist vorzulegen.
Mit Bewerbungsabgabe ist die Reinigungstechnologie darzulegen und die Maschinen und Geräte,die für die Erbringung der Leistung vorgesehen sind, bekannt zu geben.
- Angabe zum Geräte- und Fuhrpark
- Auskunft zum Reinigungsverfahren des Abwassers
- Verfahrensanweisung Abwasserbehandlung
- Sicherheitsdatenblätter verwendeter Chemikalien (Flockungsmittel, Fällungsmittel,
Frischwasserkonditionierung, etc.)
- Herstellerbenennung und Leistungsangaben der Hochdruckpumpen
- Herstellerbenennung der Reinigungsbalken
- Herstellerbenennung der Flachstrahldüsen
- Angabe Reinigungsgeschwindigkeit
- Angabe Reinigungsdruckbereich
- Angabe der Anzahl der Reinigungsübergänge
Das angebotene Verfahren zur Gummiabriebbeseitigung hat zu gewährleisten , dass die Oberfläche dadurch nicht abgetragen wird . Eine vorzeitige und gegebenenfalls kurzfristige,außerplanmäßige Erneuerung der Oberfläche, verursacht durch Materialabtrag aus Gummiabriebbeseitigung, ist auszuschließen. Daher sind zur Schonung der Oberfläche nur Reinigungsverfahren mit Flachstrahldüsen und einer Fahrgeschwindigkeit von mind. 1000 m/h sowie einem regelbaren Reinigungsdruck zwischen 1.500 bar und max. 2.000 bar zulässig . Geringere Geschwindigkeiten sowie ein höherer Druck bergen die Gefahr des Abtrags des Beton- bzw. Asphaltmörtels und somit des Verlusts der Einbindung der Gesteinskörnungen.
Reinigungsverfahren mit Kugelstrahlen, Laser oder Trockeneis und chemische Verfahren sind ausgeschlossen.
Die Auftraggeberin behält sich weiterhin vor, vor Auftragsvergabe einen Test/Feldversuch vom Bieter ausführen zu lassen, in welchem der Bieter unter Beweis stellt, dass er in der Lage ist,12.600 m² Gummiabrieb (700 m x 18 m) innerhalb einer Netto-Arbeitszeit von 5 Stunden (nachts zwischen 23.00 Uhr und 04.45 Uhr) zu beseitigen, das anfallende Abwasser zu reinigen zur Einleitung ins Schmutzwassernetz gemäß Grenzwerte Abwassereinleitung der Fraport AG und Entwässerungssatzung der Stadt Frankfurt am Main sowie den Reinigungserfolg mit entsprechenden Friction-Messungen vorher/nachher zu belegen.
Zur Wertung kommen nur Angebote, die den Test/Feldversuch erfolgreich bestehen.
Die Kosten für den Test werden mit pauschal € 15.000,00 vergütet.
Optionale Vertragsverlängerung zu gleichen Bedingungen um bis zu 3 mal 1 Jahr.
Der Dienstleister hat keinen Anspruch darauf, dass die Dienstleistung über die reguläre Vertragslaufzeit von einem Jahr hinaus verlängert wird.
Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 45 SektVO, die Anzahl der geeigneten
Bewerber / Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, keinen Gebrauch.
Alle Bewerber / Bewerbergemeinschaften die nach den Ausführungen dieser
Auftragsbekanntmachung und des Dokumentes "Teilnahmeantrag", welches unter der Adresse
www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen (Ziffer III.1.1)), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer
III.1.2)) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) nachgewiesen haben,
werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.1.1) bis III.1.3):
Die nach den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB (Ziffer III.1.1)), der wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2)) und der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) sind in dem Dokument "Teilnahmeantrag", welches unter der
Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, aufgeführt.
Die informatorischen Vergabeunterlagen werden ebenfalls unter der Adresse www.vergabe.rib.de
elektronisch zur Verfügung gestellt. Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten (vgl.
VI.3.).
Zur Abgabe der nach den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) geforderten Eigenerklärungen sollen die
Formblätter, welche im „Teilnahmeantrag" enthalten sind, verwendet werden.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB ist gemäß den
Ausführungen des Dokumentes "Teilnahmeantrag" zu belegen.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen des
Dokumentes "Teillnahmeantrag" zu belegen.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen des
Dokumentes "Teilnahmeantrag" zu belegen.
Nach den Ausführungen dieser Auftragsbekanntmachung und der Anlage "Erläuterung zur
Bekanntmachung, welches Teil des Dokumentes "Teilnahmeantrag" ist, das unter der Adresse
www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, ist das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen (Ziffer III.1.1)), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer
III.1.2)) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) nachzuweisen.
Bezüglich der geforderten Kautionen und Sicherheiten wird auf die Angebotsaufforderung und die
Vergabeunterlagen verwiesen.
Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben,
· in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
· in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages
bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
· dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens
und auch während der Auftragsdurchführung gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt,
· dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ein Nachweis der Vertretungsbefugnis des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft
ist erst auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen.
Zur Abgabe der Eigenerklärungen soll das Formblatt „Anlage 1_Bewerber- / Bietergemein- schaftserklärung“ verwendet werden, welches unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ablauf des Verfahrens
Für die Teilnahme am Verfahren ist die "Bewerben"-Funktion in der Ausschreibung auf der Vergabeplattform "iTWO e-Vergabe public" (www.vergabe.rib.de) bzw. dem Bietertool "iTWO tender" (www.meinauftrag.rib.de) zu nutzen.
Die in der Auftragsbekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen sowie der Teilnahmeantrag (in deutscher Sprache) inkl. der darin geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei der Bewerbung einzureichen.
Die Übermittlung der Bewerbung bzw. des Teilnahmeantrags per Telefax oder sonstiger elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, wird nicht anerkannt.
Zu beachten ist, dass für die Angebotsabgabe die Installation des Programms "ava.sign", welches Sie kostenfrei über iTWO tender herunterladen können, zwingend erforderlich ist.
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Ergänzungen zum Verfahren
Es wird auf alle weiteren Ausführungen des Dokuments "Teilnahmeantrag", verwiesen. Das Dokument wird unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
Bitte beachten Sie, dass die zur Verfügung gestellten Dokumente "Teilnahmeantrag" sowie die entsprechenden Anlagen 1 bis 4 heruntergeladen und in einem externen Programm (z. B. Adobe Reader) geöffnet und bearbeitet werden müssen. Die Dokumente lassen sich nicht im Browser (z. B. Chrome, Firefox) öffnen und bearbeiten.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Auftragsbekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die von der Auftraggeberin nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Hinweis:
Bewerbungen können testweise vor Ablauf der entsprechenden Bewerbungsfrist abgegeben werden. Diese können dann zurückgezogen werden und die finalisierte Version kann abgegeben / hochgeladen werden.?Siehe hierzu auch die Online-Hilfe von RIB - Teilnahmeantrag zurückziehen (http://meinauftrag.rib.de/hilfe/teilnahmew_zurueckziehen.html).
Wenden Sie sich bei techn. Problemen bitte rechtzeitig an den RIB Support.
Die Hotline ist in der Zeit von Mo - Do von 08.00 - 18.00 Uhr und Fr. 08.00 - 16.00 Uhr unter folgender Rufnummer erreichbar: 09001 / 1 44 33 0 für 1,95€/min. (aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunktarife können hiervon abweichen.)
Alternativ können Sie die kostenfreie "Support-Anfrage-Funktion" Ihres iTWO tender Accounts nutzen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]