Postdienstleistungen für die Durchführung der Sozialwahl 2023 der SVLFG Referenznummer der Bekanntmachung: 01/2022 - Lose 3 und 4
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 34131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.svlfg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.svlfg.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Postdienstleistungen für die Durchführung der Sozialwahl 2023 der SVLFG
Ziel des Verfahrens war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Abholung und den Versand von Erhebungsunterlagen (Los 3) sowie der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Abholung und den Versand von Wahlunterlagen (Los 4) für die Sozialwahl der SVLFG.
Abholung und Versand der Erhebungsunterlagen zur Sozialwahl 2023 für die SVLFG
Standort des Auftragnehmers
Der Auftragsgegenstand gliedert sich im wesentlichen in folgende Leistungen:
- die Vorbereitung des Versands in Abstimmung mit dem Dienstleister Druck,
- die Bereitstellung von Transportbehältern an den Dienstleister Druck,
-die Abholung der Versandstücke von dem Dienstleister Druck,
der bundesweite Versand der Versandstücke einschließlich Zustellung und - das Retourenmanagement.
Die Versandstücke beinhalten Erhebungsunterlagen zur Sozialwahl 2023 für die SVLFG. Es wird von einer Höchstmenge von 1,6 Mio. Versandstücken ausgegangen.
Bei dem unter Abschnitt II.1.7. Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) handelt es sich um den geschätzten Gesamtauftragswert und bei dem Abschnitt V.2.4. Angaben zum Wert des Auftrages/Loses (ohne MwSt.) handelt es sich um den geschätzten Auftragswert je Los. Der genaue Auftragswert zu dem der Auftrag vergeben wurde, ist als Geschäftsgeheimnis des bezuschlagten Unternehmens einzustufen. Daher wird der endgültige Auftragswert nicht mitgeteilt.
Abholung und Versand der Wahlunterlagen zur Sozialwahl 2023 für die SVLFG
Standort des Auftragnehmers
Der Auftragsgegenstand gliedert sich im wesentlichen in folgende Leistungen:
- die Vorbereitung des Versands in Abstimmung mit dem Dienstleister Druck,
- die Bereitstellung von Transportbehältern an den Dienstleister Druck,
-die Abholung der Versandstücke von dem Dienstleister Druck,
der bundesweite Versand der Versandstücke einschließlich Zustellung und - das Retourenmanagement.
Die Versandstücke beinhalten die Unterlagen zur Teilnahme an der Sozialwahl 2023 für die SVLFG. Es ist von einer Höchstmenge von 1,1 Mio. zu versendenden Versandstücken auszugehen. Die Versandstücke sind im Wesentlichen bundesweit zu versenden. Nur etwa 2.000 Versandstücke sind voraussichtlich in das europäische Ausland (Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) zu versenden.
Bei dem unter Abschnitt II.1.7. Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) handelt es sich um den geschätzten Gesamtauftragswert und bei dem Abschnitt V.2.4. Angaben zum Wert des Auftrages/Loses (ohne MwSt.) handelt es sich um den geschätzten Auftragswert je Los. Der genaue Auftragswert zu dem der Auftrag vergeben wurde, ist als Geschäftsgeheimnis des bezuschlagten Unternehmens einzustufen. Daher wird der endgültige Auftragswert nicht mitgeteilt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abholung und Versand der Erhebungsunterlagen zur Sozialwahl 2023 für die SVLFG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10317
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abholung und Versand der Wahlunterlagen zur Sozialwahl 2023 für die SVLFG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10317
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Die Unwirksamkeit des vergebenen Auftrages kann nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht wird.