DGUV Prüfung Referenznummer der Bekanntmachung: 42f/50072035

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6159710
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYW8BA7YNV/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYW8BA7YNV
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Großforschungsanstalt
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

DGUV Prüfung

Referenznummer der Bekanntmachung: 42f/50072035
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50300000 Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Personalcomputern, Büromaschinen, Fernmeldeanlagen und audiovisuellen Anlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Bei einem Schadenfall muss der Betreiber den einwandfreien Zustand der Elektroanlagen und Geräte nach VDE dem Versicherer

und der Berufsgenossenschaft nachweisen, ansonsten kann die Unfallversicherung eine Haftung ausschließen, wenn Personen durch ein solches ungeprüftes Gerät dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen. Um Schadenfälle zu vermeiden sind die Anlagen und Geräte zu prüfen.

Die DGUV V3 Prüfung ist die anerkannte, normgerechte Prüfung elektrischer Geräte. Beim DGUV V3 Check wird geprüft, ob sich ortsfeste Anlagen und Maschinen sowie ortsveränderliche Geräte im ordnungsgemäßen Zustand im Sinne der jeweils geltenden VDE Bestimmung befinden.

Basis der Prüfungen ist die Arbeitsanweisung der Abt. GAT

" DGUV-V3 (vormals BGV A3) für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel vom 09.01.2007".

Die vertragliche Tätigkeit wird als Rahmenvereinbarung ausgeschrieben.

Anzahl der zu prüfenden Geräte

- Erst- und Wiederholungsprüfung von ca. 20.000 Stück jährlich (+/- 10 %

Abweichung) ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln (einphasig) nach

DGUV V3 und Arbeitsanweisung von GSI, inkl. Messprotokoll und Dokumentation

ausführen und liefern.

- Erst- und Wiederholungsprüfung von ca. 1.000 Stück jährlich (+/- 10 % Abweichung) ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln (3-phasig) nach DGUV V3 und

Arbeitsanweisung von GSI, inkl. Messprotokoll und Dokumentation ausführen und

liefern; sonst wie vorstehend.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
31220000 Stromkreiselemente
31682000 Bedarf für die Stromversorgung
50800000 Diverse Reparatur- und Wartungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291 Darmstadt Standorte:

- GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH, Planckstraße 1,

64291 Darmstadt

- GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH, Borsigstraße 9 - 11,

64291 Darmstadt

- Betriebshof, Messeler-Park-Straße 121, 64291 Darmstadt

- Heckhallen, Messeler-Park-Straße 136 - 138, 64291 Darmstadt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Rahmenvereinbarung zur Durchführung von elektrischen Betriebsmittelprüfungen nach DGUV V3 (Ortsveränderliche Betriebsmittel)

Die Rahmenvereinbarung wird zunächst für 11 Monate geschlossen und startet zum 01.02.2023 und endet zum 31.12.2023.

Optional besteht eine Verlängerungsmöglichkeit von 3x 12 Monate. (2024-2026)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Rahmenvereinbarung wird zunächst für 11 Monate geschlossen und startet zum 01.02.2023 und endet zum 31.12.2023.

Optional besteht eine Verlängerungsmöglichkeit von 3x 12 Monate. (2024-2026)

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Einzureichende Unterlagen:

- 2. Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Als Formblatt der Datei 02 Eignungsformblätter.

Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach §§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Einzureichende Unterlagen:

- 4. Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Als Formblatt der Datei 02 Eignungsformblätter

Angabe des Versicherungsunternehmens und Nachweis des Versicherungsschutzes mit den geforderten Deckungssummen:

500.000 Euro je Schadensereignis, die Gesamthaftung des Auftragnehmers ist jedoch auf 1.000.000 Euro pro Kalenderjahr begrenzt.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Einzureichende Unterlagen:

- 1. Beschreibung von Referenzprojekten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Als Formblatt der Datei 02 Eignungsformblätter

Beschreibung von drei vergleichbaren Referenzprojekten, mit Angabe der auf dem Formblatt abgefragten Projektdaten.

Mindestanforderungen an die Referenzen:

Diese müssen alle bei einem bzw. mehreren Öffentlichen Auftraggebern erbracht sein

******************************************************************************************************

- 8. Qualifikation und Genehmigung nach § 25 StrlSchG (Strahlenschutzgesetz) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Als Formblatt der Datei Eignungsformblätter.

Eine Kopie der Genehmigung ist mit der Angebotsabgabe mit einzureichen!

*******************************************************************************************************

- 9. Nachweis Leistungsfähigkeit und Fachkunde (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Als Formblatt der Datei 02 Eignungsformblätter

Bei Auftragsannahme ist die oben aufgelistete Sachkunde und Leistungsfähigkeit durch Nachweise/Lebenslauf der auftragsausführenden Personen vorzulegen

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel nach DGUV-V3 (vormals BGV A3) für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel vom 09.01.2007".

Erforderliche Messgeräte und Arbeitsmaterialien je Mitarbeiter des AN:

- Gossen Metrawatt Secutest Pro

- Gossen Metrawatt VL2E Adapter

- Gossen Metrawatt AT3-III E Prüfkoffer

- Gossen Metrawatt Z751A Barcode Scanner (QR-Code geeignet)

- Tastatur für das oben genannte Messgerät

- USB Stick für die Datenübertragung

Anforderungsprofil an den zur Leistungserbringung vorgesehenen Prüfer:

- Ausgebildete Elektrofachkraft (z.B. Elektroniker Fachrichtung Betriebstechnik oder Gerätetechnik)

- Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (Zertifikat mindestens C1 Level)

- Nachweis der Qualifikation entsprechend §2 DGUV Vorschrift 3

- Im Umgang mit den im Leistungsverzeichnis aufgeführten Messgeräten und Arbeitsmaterialien sowie mit dem Dokumentationsprogramm vertraut

- Strahlenschutztauglichkeit gem. den Anforderungen §25 StrSchG und dem daraus resultierenden Abgrenzungsvertrag

Bei Auftragsannahme ist die oben aufgelistete Sachkunde und Leistungsfähigkeit durch Nachweise/Lebenslauf der auftragsausführenden Personen vorzulegen.

Der AN ist verpflichtet, sich an die in Deutschland, gültigen Gesetze und Verordnungen zu halten. Weiterhin müssen vom AN die allgemein üblichen technischen Regeln, Normen und Richtlinien berücksichtigt werden.

Einzureichende Unterlagen:

- 5. Erklärung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): als Formblatt der Datei "02 Eignungsformblätter"

- 3. Mindestlohngesetz - MiLoG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) als Formblatt der Datei "02 Eignungsformblätter"

- 6. Ggf. auszufüllende Formblätter: Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer und Verfügbarkeitserklärung wenn zutreffend (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Ggf. auszufüllende Formblätter: Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer und Verfügbarkeitserklärung wenn zutreffend Ggf. Formblatt Bietergemeinschaft, Als Teil der Datei 02 Eignungsformblätter

-7 Erklärung zur Verordnung EU 833/2014 als Formblatt der Datei "02 Eignungsformblätter"

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/01/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/02/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 09/01/2023
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

Mai -Dez 2026

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.

Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe:

- Elektronisch in Textform

Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal).

URL: http://www.dtvp.de/Center/

Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen:

- Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB).

- Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus.

- Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden

Angaben zu machen.

Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht.

Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen.

___________________________________________________________________________________

Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK 1-12/15).

___________________________________________________________________________________

Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen.

Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt.

Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.

Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben.

__________________________________________________________________________________

Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftraggeber folgende Eignungs- und Zuschlagskriterien festgelegt:

I. Eignungskriterien

1. Kopie der gültigen Genehmigung §25 Strahlenschutzgesetz (Ausschlusskriterium)

Der Auftragnehmer muss eine Kopie der gültigen Genehmigung anch §25 Strahlenschutzgesetz mit Angebotsabgabe vorlegen.

2. Anforderungen an Leistung und Fachkunde (Ausschlusskriterium)

Der Auftragnehmer muss mittels Eigenerklärung nachweisen, dass er über Personal verfügt, dass folgende Anforderungen erfüllt:

- Ausgebildete Elektrofachkraft (z.B. Elektroniker Fachrichtung Betriebstechnik oder Gerätetechnik)

- Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (Zertifikat mindestens C1 Level)

- Nachweis der Qualifikation entsprechend §2 DGUV Vorschrift 3

- Im Umgang mit den im Leistungsverzeichnis aufgeführten Messgeräten und Arbeitsmaterialien sowie mit dem Dokumentationsprogramm vertraut

- Strahlenschutztauglichkeit gem. den Anforderungen §25 StrSchG und dem daraus resultierenden Abgrenzungsvertrag

Bei Auftragsannahme ist die aufgelistete Sachkunde und Leistungsfähigkeit durch Nachweise/Lebenslauf der auftragsausführenden Person vorzulegen.

II. Leistungskriterien

Preis = 100%

Beim Preis geht die Summe der gewichteten Einzelpreise als Preis n in die Wertung ein.

Preiskriterien im Einzelnen:

Preis Hauptauftrag: Gesamtsumme: 80 %

Preis für Option Gesamtsumme: 20 %

_____________________________________________________________________________________

Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die

Vergabekammer des Bundes

Villemombler Straße 76

53123 Bonn

Tel.: 0228 9499-0

Fax: 02[gelöscht]

E-Mail: [gelöscht]

Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html

Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhal-ten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Verga-bestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).

Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Best-immungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeach-tung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).

Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).

Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen wer-den. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.

Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentli-chung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

?

Die Bewerber werden auf den rechtlichen Bedeutungsgehalt des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, Abs. 3 GWB, insbesondere dessen Nr. 4:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabe-vorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benann-ten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYW8BA7YNV

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

siehe unter "Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber"

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/12/2022

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