ESTW-A Abstellbhf Düsseldorf Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI62863
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW-A Abstellbhf Düsseldorf
ESTW-A Abstellbhf Düsseldorf
Neubau ESTW-A Düsseldorf Abstellbahnhof
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Die Ausschreibung der Maßnahme erfolgt als
Freihändige Vergabe ohne Wettbewerb (EU: Verhandlungsverfahren ohne ÖT) zu den Bedingungen des
Modulvertrag 5. Zulässig gemäß gemäß SektVO, §13, Abs. 2, Punkt 3. ('wenn der Auftrag aus
technischen oder künstlerischen Gründen oder auf Grund des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten
nur von einem bestimmten Unternehmen ausgeführt werden kann.'). Bei diesem Einzelprojekt handelt es
sich um die Erstellung von ESTW-A. ESTW-A (ausgelagerte Stellrechner) sind Erweiterungen von
bestehenden ESTW-UZ (Unterzentralen) bzw. ESTW-Z (Zentralen). Diese können nur durch den Ersteller
der bestehenden UZ bzw. Z realisiert werden, u.a. wegen der gemeinsamen Nutzung von Hard- und
Software. Des Weiteren sind EBA-Zulassungen für die Systeme erforderlich. Diese erfolgen nur für die
Gesamtanlage (ESTW-UZ/-Z mit ESTW-A). Einzelzulassungen nur für ESTW-A werden nicht erteilt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ESTW-A Abstellbhf Düsseldorf
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE91 Braunschweig
Postleitzahl: 38126
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.