Briefwahlunterlagen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2022-0389
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Briefwahlunterlagen
Herstellung und Lieferung von Briefwahlunterlagen (hellroter Wahlbriefumschlag, blauer Stimmzettelumschlag und Merkblatt Briefwahl) für die voraussichtlich im 4. Quartal 2023 stattfindende Wahl zum 21. Hessischen Landtag
422 Kommunen in Hessen
Herstellung und Lieferung von Briefwahlunterlagen für die voraussichtlich im 4. Quartal 2023 stattfindende Wahl zum 21. Hessischen Landtag. Hierbei ist ein hellroter Wahlbriefumschlag (maschinenlesbar) in einer Menge von ca. 2.800.000 Stück im Format DIN B5 mit abgerundeter Klappe aus 80 g/m² RC-Papier (davon 2.265.000 Umschläge ohne Fenster und 535.000 Umschläge mit Fenster), ein blauer Stimmzettelumschlag in einer Menge von ca. 2.800.000 Stück im Format DIN C5 mit spitzer Klappe aus 80 g/m² RC-Papier und ein Merkblatt für die Briefwahl in einer Menge von ca. 2.765.000 Stück im Format DIN A4 mit 2 Seiten Umfang inkl. Druck (3/1-fbg. mineralölfrei) aus 80 g/m² RC-Papier zu liefern. Weitere Angaben zur Leistungsbeschreibung der Umschläge und des Merkblattes sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Fristen zur Auslieferung der Briefwahlunterlagen (hellroter Wahlbriefumschlag, blauer Stimmzettelumschlag und Merkblatt Briefwahl) werden durch den Auftraggeber dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung in Absprache mitgeteilt. Auf eine zügige Abwicklung/Auslieferung bei dem Auftragnehmer ist zu achten. Von allen drei Lieferpositionen (Position 1 ohne Adresse) sind dem Landeswahlleiter (Auftraggeber) Korrekturabzüge und Muster vorzulegen. Die Eindrucke in den hellroten Umschlägen (Position 1) korrigieren die Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter.
Alle Umschläge (auch nicht vorhersehbare Nachlieferungen) müssen eine einheitliche Färbung haben. Es muss sichergestellt sein, dass die Gummierung der Umschläge so beschaffen ist, dass eine zuverlässige Schließung ohne weitere Hilfsmittel sichergestellt ist. Die Auslieferung aller Positionen erfolgt in unterschiedlichen Stückzahlen direkt an die 422 Kommunen in Hessen. Hier ist bei dem anzubietenden Nettopreis aller Positionen auch der entsprechende Versand (Lieferung) einzukalkulieren. Die Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter teilen dem Auftragnehmer die entsprechenden Lieferadressen (mit Ansprechpartnern) in den Gemeinden mit. Daher ist es erforderlich, im Auftragsfall zügig Verbindung mit der Kreiswahlleiterin oder dem Kreiswahlleiter aufzunehmen. Die Auslieferungstermine sind unmittelbar mit den Gemeinden abzustimmen und unbedingt einzuhalten. Der Verteilerschlüssel wird zur Zeit noch ermittelt und wird im Auftragsfall durch den
Auftraggeber mitgeteilt. Die Auslieferung aller Lieferpositionen muss acht Wochen vor dem Wahltag (eintreffend) abgeschlossen sein. Der genaue Termin wird nach der Bestimmung des Wahltags durch die Hessische Landesregierung, spätestens aber im März 2023, mitgeteilt. Daher wird für die Ausführungsfristen derzeit der Beginn für 01.07.2023 und für das Ende der Ausführung der 30.09.2023 festgelegt. Bei diesen Terminen handelt es sich ausdrücklich um vorbehaltliche Termine.
Dem Auftraggeber steht zudem ein einseitiges Leistungsbestimmungserweiterungsrecht bis zu 20,00 % der Netto-Gesamtangebotssumme aus diesem Vergabeverfahren als Mehrbedarf (quantitative Leistungserweiterung) zu.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen
- Referenzen (siehe Vordruck): eine Liste mit geeigneten Referenzen über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben:
• Art der Leistung
• Umfang
• Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger) der Leistung
• Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse
• Erbringungszeitpunkt
• Wert
Referenzen sind dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag entsprechen. Dies bezieht sich insbesondere auf die Herstellung und Lieferung von Briefwahlunterlagen für Europawahlen, Bundes- bzw. Landtagswahlen. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch Referenzen berücksichtigt werden, die mehr als 3 Jahre, jedoch nicht länger als 5 Jahre, zurückliegen.
Die obenstehenden Angaben können auch ohne Verwendung des beiliegenden Vordruckes auf einer eigenen Anlage des Bieters gemacht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerber/Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch zur Verfügung gestellt und können von der Vergabeplattform des Landes Hessen unter https://www.vergabe.hessen.de kostenfrei heruntergeladen werden.
Mit dem Angebot sind weiter einzureichen (näheres hierzu ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen):
- Verpflichtungserklärung Tariftreue/Mindestentgelt (siehe Vordruck)
- Erklärung zu Russland-Sanktionen (siehe Vordruck)
- ein entsprechendes Papiermuster je Position ist kostenlos bis zum Angebotstermin (Ende der Angebotsfrist) an die Geschäftsstelle des Landeswahlleiters für Hessen im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport, Friedrich-Ebert-Allee 12 in 65185 Wiesbaden, Ansprechpartnerin: Frau van der Sluijs Veer-Brünnig zur Bemusterung zu übermitteln. Die Muster sind mit der Vergabenummer, Firmenname (Bieter) und entsprechende Positionsnummer des Leistungsverzeichnisses zu kennzeichnen.
- auf gesondertes Verlangen:
Auf gesonderte Aufforderung durch die Vergabestelle ist vom Bieter ein Konzept zur Auftragsausführung einzureichen. Aus diesem muss hervorgehen, wie seitens des Bieters sichergestellt wird, dass die Auslieferung der Briefwahlunterlagen termingerecht erfolgen kann und alle Anforderungen der Leistungsbeschreibung (besonders Ausschluss von Farbabweichungen bei den Umschlägen, einwandfreie Gummierung (Verschlussklebung), fehlerfreie Drucktexte) erfüllt werden können.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]