Freudensteintunnel Netzsicherung Teil 1 Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI61333
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Freudensteintunnel Netzsicherung Teil 1
In ausgewählten Tunnelabschnitten des 7 Kilometer langen Freudensteintunnels soll im Tunnelgewölbe eine dauerhaft beständige Netzsicherung aus Gittermatten von in Summe ca. 500 Meter Länge eingebaut werden. Desweiteren sollen Probeinjektionen zur Absicherung der weiteren Planung durchgeführt werden.
Arbeitszugbetrieb mit drei AZ ausschließlich in Nachtschichten, 8.000 m2 Punktschweißgittermatten, 31.000 Bolzenanker M8, 10.900 Gewindestangen M10, 29.000 Ankerplatten M8, 9.800 Ankerplatten M10, 3.200 m Banderder aus Flachstahl, 60 Erdungsverbinder, 5 Bohrungen durch z. T. stark bewehrte Betonbauteile und durch Gebirge.
In ausgewählten Tunnelabschnitten des 7 Kilometer langen Freudensteintunnels soll im Tunnelgewölbe eine dauerhaft beständige Netzsicherung aus Gittermatten von in Summe ca. 500 Meter Länge eingebaut werden. Desweiteren sollen Probeinjektionen zur Absicherung der weiteren Planung durchgeführt werden.
Arbeitszugbetrieb mit drei AZ ausschließlich in Nachtschichten, 8.000 m2 Punktschweißgittermatten, 31.000 Bolzenanker M8, 10.900 Gewindestangen M10, 29.000 Ankerplatten M8, 9.800 Ankerplatten M10, 3.200 m Banderder aus Flachstahl, 60 Erdungsverbinder, 5 Bohrungen durch z. T. stark bewehrte Betonbauteile und durch Gebirge.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Freudensteintunnel Netzsicherung Teil 1
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wurde gemäß § 57 SektVO aufgehoben, da kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entspricht.
Eine Neuausschreibung ist aus heutiger Sicht vorgesehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.