Fahrzeugabschleppdienste (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0008-2022-0053
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 225-647197)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65197
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrzeugabschleppdienste (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei
Abschleppmaßnahmen (Abschleppen, Transportieren, Bergen und amtliches Verwahren) im Auftrag der hessischen Polizei
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.
Der Vertrag läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein 1 Jahr (max. 31.01.2027). Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 30.08. des Ablaufs des jeweiligen Vertragsjahres gegenüber dem Auftragnehmer mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt
Die Grundlaufzeit des Vertrags läuft bis zum 31.01.2025 (unabhängig von dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung) mit zweimaliger Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr (einerseits zum 31.01.2026 (erstes Verlängerungsjahr) und andererseits zum 31.01.2027 (zweites Verlängerungsjahr)).Der Vertrag verlängert sich automatisch um das erste Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2024 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Hat sich der Vertrag um das erste Verlängerungsjahr verlängert, verlängert sich der Vertrag automatisch um das zweite Verlängerungsjahr, wenn der Auftraggeber nicht spätestens zum 31.08.2025 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er die automatische Verlängerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer kann der automatischen Verlängerung widersprechen, wenn er dies spätestens zum 31.05.2025 gegenüber dem Auftraggeber in Textform mitteilt.Es steht den Parteien frei, nach Vorlage des von dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5.3.5 der Rahmenvereinbarung [Anlage 906] dem Auftraggeber vorzulegenden Konzepts zu jeder Zeit während der bestehenden Vertragslaufzeit beiderseitig zu vereinbaren, dass der Vertrag nicht vor dem Ende des zweiten Verlängerungsjahrs mit Ablauf des 31.01.2027 endet. Mit dieser beiderseitigen Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber darauf, eine automatische Verlängerungsoption wie vorstehend nicht in Anspruch zu nehmen. Der Auftragnehmer verzichtet mit dieser beiderseitigen Vereinbarung darauf, einer automatischen Verlängerungsoption wie vorstehend zu widersprechen.Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) endet mit Ablauf des 31.01.2027.