Schienenquerprofilmesssystem Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA61663

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Schienenquerprofilmesssystem

Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA61663
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34600000 Eisenbahn- und Straßenbahnlokomotiven und rollendes Material sowie zugehörige Teile
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Messeinrichtung hat im Rahmen der Gleisinspektion die Aufgabe, die Gleisgeometrieparameter und Schienenverschleißparameter in der geforderten Weise messtechnisch und berührungs-los korrekt und unter Last zu erfassen und für die Weiterverarbeitung bereitzustellen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34600000 Eisenbahn- und Straßenbahnlokomotiven und rollendes Material sowie zugehörige Teile
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Schienenquerprofilmesssystem

Die Messeinrichtung hat im Rahmen der Gleisinspektion die Aufgabe, die Gleisgeometrieparameter und Schienenverschleißparameter in der geforderten Weise messtechnisch und berührungs-los korrekt und unter Last zu erfassen und für die Weiterverarbeitung bereitzustellen.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Das Messfahrzeug GMTZ006 soll mit einem Schienenquerprofilmesssystem für die Messung des Schieneninnen- und Schienenaußenquerprofils von Mermec ausgestattet werden. Dies ist eine zusätzliche Lieferleistung von Mermec. Das neue Messsystem dient zur Erfassung des Schienenkopfquerprofils als Bestandteil der Schienenprofilmessung und ermöglicht darüber hinaus die Messung der Gleislage. Die verschleißbedingten radialen Abweichungen des Schienenquerprofils, die senkrechte und seitliche Schienenkopfabnutzung sowie Schienenwelligkeit in Form von Riffel und Schlupfwellen zählen zur Schienenprofilmessung. In 2021 wurde für den GMTZ006 von Mermec bereits ein Messsystem zur Erfassung der Schienenwelligkeit beschafft, welches ab 2023 in Betrieb geht.

Da das Messfahrzeug für die dauerhafte Inspektion eingeplant ist und nur kurzzeitige Standzeiten für Wartungsfristen der Mess- und Fahrzeugtechnik verfügbar sind, erscheint aus technischer und wirtschaftlicher Sicht die Vergabe des Schienenquerprofilmesssystems an einen einzigen Hersteller erforderlich. Weiterhin können die Messparameter in einem zusammengefassten Datenstrom statt in getrennten Datenströmen zum Zentralrechner des Messzuges geschickt werden. Anderenfalls besteht das Risiko, dass potenziell erhebliche Störungen bei der Datenübertragung und dadurch mehr Messausfälle entstehen könnten. Der Messbetrieb der letzten Jahre mit Anlagen verschiedener Hersteller hat gezeigt, dass Datenübertragungsfehler beim Start oder während einer laufenden Messung eine der häufigsten Störungsursachen darstellt. Der Aufwand zur Behebung dieser Art von Störung erhöht sich daher bei mehreren Datenströmen unterschiedlicher Hersteller und erscheint zugleich wegen potenziell entstehenden Zusatzkosten durch Messfahrtwiederholung unverhältnismäßig.

Bisher wurde auf dem GMTZ006 seit 2014 ein Querprofilmesssystem von Mermec zur ausschließlichen Gleislagemessung mit nur einem Laser-Kamera-Sensor pro Schiene verwendet. Bei diesem Messverfahren wird nur die Schieneninnenseite entlang der Fahrkante erfasst. Die Messung der radialen Abweichungen des Schienenkopfes sowie der senkrechten und seitlichen Schienenkopfabnutzung ist mit dem bestehenden System zwar mit einer Softwareerweiterung theoretisch möglich, birgt jedoch bei der Schienenformerkennung der Formen 49E5 und 54E4 ein hohes Risiko der Verwechslung. Die Schienenformverwechslung hat bei der Messung der Schienenkopfabnutzung eine Abweichung vom Ist-Zustand um etwa 4 mm zur Folge. Diese Abweichung resultiert aus der nicht korrekten Annahme der Soll-Schienenhöhe sowie dem Winkelfehler im Übergang zwischen Steg und Fuß.

Infolge aktueller sicherheitsrelevanter Ereignisse im Bahnverkehr besteht seitens Eisenbahnbundesamt und der Anlagenveranwortlichen des DB Schienennetzes ein erhöhter Anspruch an störungsfreie, wahrheitsgetreue Inspektionsdaten. Das neue Schienenquerprofilmesssystem von Mermec besteht aus zwei Sensoren für den Innen- und Außenbereich der Schiene, wodurch eine eindeutige Schienenformerkennung ermöglicht wird. Weiterhin wird laut Hersteller eine höhere Reproduzierbarkeit des erfassten Schienenkopfquerprofils je nach Bereich des Schienenkopfes um 0,1 mm bis 0,2 mm erreicht. Durch die Erneuerung der bisher auf dem GMTZ006 verwendeten Gleislagemessung mit zwei Sensoren statt einem Sensor pro Schiene ist ebenfalls mit einer erhöhten Reproduzierbarkeit der Gleislage mit den Parametern Spurweite, gegenseitige Höhenlage, Längs- und Pfeilhöhe zu rechnen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Schienenquerprofilmesssystem

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
18/11/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: MONOPOLI BA
NUTS-Code: IT Italia
Land: Italien
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/12/2022

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