Lieferung von zwei Abfallsammelfahrzeugen (Hecklader, Niederflur) für das Stadtreinigungs- und Fuhramt der Stadt Gießen Referenznummer der Bekanntmachung: 70.22.012
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE72 Gießen
Postleitzahl: 35398
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.giessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von zwei Abfallsammelfahrzeugen (Hecklader, Niederflur) für das Stadtreinigungs- und Fuhramt der Stadt Gießen
Lieferung von zwei Abfallsammelfahrzeugen zu unterschiedlichen Lieferterminen
Los 1 + Los 2
2 Abfallsammelfahrzeuge (Fahrgestelle)
35398 Gießen, Schlachthofstraße 40
Zwei Abfallsammelfahrzeuge (Fahrgestelle)
2 Aufbauten und 2 Schüttungen
35398 Gießen, Schlachthofstraße 40
Zwei Aufbauten und zwei Schüttungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt „Hessen 124 - Eigenerklärung zur Eignung“ nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
Die Bieter haben eine Eigenerklärung zum 5. Sanktionspaket; Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 gegen Russland abzugeben. Entsprechendes Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei.
- Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.Juli 2021:
Der Bieter hat folgende Nachweise abzugeben:
- eine „Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338 „.
- Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt „Hessen 124 - Eigenerklärung zur Eignung“ nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
- Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt Hessen 124 - Eigenerklärung zur Eignung“ nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
Abschnitt IV: Verfahren
35390 Gießen, Berliner Platz 1
Die Öffnung der Angebote wird von zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Vertreter des Bieters sind bei dem Öffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweise zu unseren Datenschutzgrundsätzen finden Sie unter: www.giessen.de/Kurzmenue/Datenschutz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)