VDE 8.1 ABS Nürnberg-Ebensfeld, 1.+2.Baustufe, Leistungen zum Nachtragsmanagement und -bearbeitung Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI57564
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
VDE 8.1 ABS Nürnberg-Ebensfeld, 1.+2.Baustufe, Leistungen zum Nachtragsmanagement und -bearbeitung
Nürnberg
PFA 21 und PFA 17 mit Anschwenkung Eltersdorf mit Südzugang
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 2
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Nürnberg
PFA 21 und PFA 17 mit Anschwenkung Eltersdorf mit Südzugang
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Aufarbeitung des Rückstandes, erhöhtes Aufkommen von Schriftverkehr
und Nachträgen - Erhöhung des Personaleinsatzes im Zeitraum 01.10.2022 bis 31.12.2023. - LÄ NT 01 A
Aus den Ausschreibungsunterlagen geht nicht hervor, dass der Planfeststellungsbeschluss nach der Beauftragung der
Bauleistungen erfolgt ist. Somit sind die vertraglichen Grundlagen der Bauverträge teilweise überholt. Aus diesem Grunde sind
umfangreiche Überarbeitungen von Planungen notwendig, wodurch es im Bauablauf zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen
kommt. Dies hat erheblichen zusätzlichen Schriftverkehr wie auch umfangreiche Vertragsänderungen zur Folge. Zum Zeitpunkt
der Ausschreibung war der AG davon ausgegangen, dass der Beschluss vor Vergabe der Leistungen erfolgt. Durch den zeitlich
verzögerten PFB konnten nicht mehr alle Sachverhalte in der Ausschreibung berücksichtigt werden. Dieser nunmehr erforderliche
Mehraufwand war durch den AN nicht ersichtlich. Der Nachtrag ist somit dem Grunde nach berechtigt.