907 Bauwerksüberwachung Baubezirke Referenznummer der Bekanntmachung: 66-2022-00063
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
907 Bauwerksüberwachung Baubezirke
Bauwerksüberwachung gemäß Ziffer 6 der DIN 1076 "Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen"
BBZ Mitte/Süd
Stadt Frankfurt am Main, Stadtgebiet im Zuständigkeitsbereich des Baubezirkes Mitte/Süd
Los 1:
kurze Beschreibung :
181 Stck. Jährliche Besichtigung von Brücken, Unterführungen, Stützwerken etc.
362 Stck. laufende Beobachtung von Brücken, Unterführungen, Stützwerken etc.
5 Stck. Zuarbeit Bauwerksbücher
Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht sechs Monate vor Ablauf der Vertragszeit eine Partei erklärt, dass sie den Vertrag nicht fortsetzen will.
Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt vier Jahre.
Siehe Punkt II.2.7) bzgl. Optionsverlängerung.
Erläuterung zu II.1.6)
Es können Angebote für 1, 2 oder alle 3 Lose abgegeben werden.
BBZ West
Stadt Frankfurt am Main, Stadtgebiet im Zuständigkeitsbereich des Baubezirkes West
Los 2:
kurze Beschreibung :
357 Stck. Jährliche Besichtigung von Brücken, Unterführungen, Stützwerken etc.
714 Stck. laufende Beobachtung von Brücken, Unterführungen, Stützwerken etc.
5 Stck. Zuarbeit Bauwerksbücher
Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht sechs Monate vor Ablauf der Vertragszeit eine Partei erklärt, dass sie den Vertrag nicht fortsetzen will.
Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt vier Jahre.
Siehe Punkt II.2.7) bzgl. Optionsverlängerung.
Erläuterung zu II.1.6)
Es können Angebote für 1, 2 oder alle 3 Lose abgegeben werden.
BBZ Nord/Ost
Stadt Frankfurt am Main, Stadtgebiet im Zuständigkeitsbereich des Baubezirkes Nord/Ost
Los 3:
kurze Beschreibung :
341 Stck. Jährliche Besichtigung von Brücken, Unterführungen, Stützwerken etc.
682 Stck. laufende Beobachtung von Brücken, Unterführungen, Stützwerken etc.
5 Stck. Zuarbeit Bauwerksbücher
Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht sechs Monate vor Ablauf der Vertragszeit eine Partei erklärt, dass sie den Vertrag nicht fortsetzen will.
Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt vier Jahre.
Siehe Punkt II.2.7) bzgl. Optionsverlängerung.
Erläuterung zu II.1.6)
Es können Angebote für 1, 2 oder alle 3 Lose abgegeben werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbar
- Berufshaftpflichtversicherung
- Verpflichtungserklärung nach HVTG zu Tariftreue und Mindestentgelt vom Bieter
- Verpflichtungserklärung nach HVTG zu Tariftreue und Mindestentgelt vom NU
- Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens
1,5 Million € für Personenschäden und 250.000 € für Sach- und Vermögensschäden, je 1-fach maximiert/Jahr) oder alternativ eine Erklärung des Versicherers, dass im Auftragsfall eine Versicherung in entsprechender Höhe abgeschlossen wird.
- Referenzen
- Ausgefülltes Formblatt FB 124 LD mit Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Nennung eingesetzten Personal mit Qualifikation Bau-Ing. od. mind. 3 Jahre Bauwerksprüfung.
- FB 235-Angaben im Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
- Mindestens 1 bis max. 2 Referenzen der letzten 3 Jahre, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
Vergleichbar bedeutet: mit mindestens 150 zu überwachenden Bauwerken.
Mit Projektbeschreibung, Auftragsumfang /-volumen und Ansprechpartner der jeweiligen AG.
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Jahr 2027
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).